Ermittlungen wegen Cum-Cum-Deals bei Deka

von Redaktion

Frankfurt – Frühere Cum-Cum-Aktiengeschäfte haben dem Sparkassen-Wertpapieranbieter Dekabank eine Untersuchung der deutschen Finanzaufsicht eingebrockt. Die Bafin prüft in dem Zusammenhang den Konzernabschluss der Dekabank für 2024.

Man habe konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Dekabank gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen habe, teilte die Bafin mit. Dabei geht es um sogenannte Cum-Cum-Aktiengeschäfte, die mit illegalen Cum-Ex-Geschäften verwandt sind.

„Die Bank hat im Konzernabschluss Steuererstattungsansprüche gegen die Finanzverwaltung aus Kapitalertragsteuer in Höhe von insgesamt 478 Millionen Euro bilanziert, die in Bezug zu Aktienhandelsgeschäften über den Dividendenstichtag aus den Jahren 2013 bis 2018 stehen und deren Anrechnung durch die Finanzverwaltung versagt wurde“, so die Bafin.

„Cum-Cum“-Geschäfte gelten als großer Bruder der „Cum-Ex“-Aktiendeals. Während es bei „Cum-Ex“ um die Erstattung gar nicht gezahlter Kapitalertragsteuern ging, generierten Banken bei „Cum-Cum“-Deals Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien.

Dem Fiskus entstand geschätzt ein Schaden von 28 Milliarden Euro – weit mehr als bei „Cum-Ex“-Deals. Ziel war dabei, das deutsche Steuerrecht zu umgehen: Aktien wurden kurz vor dem Dividendenstichtag zeitweise an inländische Banken oder Fonds übertragen, die sich – anders als ausländische Anleger – die fällige Kapitalertragsteuer erstatten lassen konnten. Das Geld teilten die Beteiligten auf. Die Geschäfte waren auch bei Sparkassen verbreitet.

Die Bafin prüft nicht die steuerliche Wirksamkeit der Aktiengeschäfte an sich, wie es hieß, sondern die Voraussetzungen, unter denen solche Steuererstattungsansprüche in der Bilanz aktiviert werden dürfen.DPA

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