Teure Operationen sollen vermieden werden – und Patienten daher zu einem zweiten Arzt. © Smarterpix
Berlin – Bundestag und Bundesrat beraten ab dieser Woche über die erste große Sozialreform der Koalition – die Gesundheitsreform. Was ist nach heutigem Stand geplant?
■ Mitversicherung
Die beitragsfreie Mitversicherung soll eingeschränkt werden. Anja Schlicht vom Verbraucherportal „Finanztip“ erklärt, wie die Regelung momentan funktioniert: „Gesetzlich Versicherte können heute ihre Ehepartner, die keiner Lohnarbeit nachgehen oder sehr geringe Einkommen erzielen, ohne Beitrag mitversichern.“
Ab 2028 müssen die Versicherten jedoch in vielen Fällen „2,5 Prozent des Bruttolohns zusätzlich für die Mitversicherung bezahlen“.
Ein Beispiel: Für einen Verheirateten mit einem Brutto-Jahreseinkommen von 45.000 Euro bedeutete der zusätzliche Krankenkassen-Beitrag von 2,5 Prozent 1125 Euro jährlich. Monatlich würde die Mitversicherung des nicht erwerbstätigen Partners damit rund 94 Euro mehr kosten als heute. Angesichts eines Nettoeinkommens von vielleicht 2000 Euro ist das keine geringe Summe. Man muss sie jedoch ins Verhältnis setzen zu einem normalen, vollen Versicherungsbeitrag, der mehrere hundert Euro betrüge. Beitragsfrei bleiben mitversicherte Ehepartner allerdings weiterhin, wenn sie Kinder unter sieben Jahren haben. Die Kinder sind ebenfalls kostenlos mitversichert.
■ Bemessungsgrenze
Für gutverdienende Versicherte soll die Beitragsbemessungsgrenze steigen, oberhalb der keine zusätzlichen Krankenkassen-Beiträge anfallen. Sie würde von heute 5812,50 Euro im Monat um 300 Euro angehoben. Der Effekt: „Die Mehrbelastung beträgt bis zu 25 Euro monatlich“, so das Bundesgesundheitsministerium.
■ Zahnersatz
Die Zuschüsse der Kassen zu bestimmten Zahnbehandlungen sollen um jeweils zehn Prozent sinken: in der Grundstufe von 60 auf 50 Prozent, mit fünf Jahren regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen im Bonusheft von 70 auf 60 Prozent, bei zehn Jahren im Bonusheft von von 75 auf 65 Prozent. Leute mit geringem Einkommen bekommen aber nach wie vor 100 Prozent.
Ein Beispiel: Ein erhaltungswürdiger Zahn braucht eine neue Krone, die Patientin ist nicht regelmäßig zur Vorsorge gegangen. Von den gesamten Behandlungskosten von 398 Euro übernimmt die Kasse heute 60 Prozent oder 239 Euro. Künftig wären es nur 50 Prozent oder 199 Euro. Die Patientin zahlt 40 Euro mehr.
■ Zuzahlungen
Wer in der Apotheke verschreibungspflichtige Medikamente kauft, muss heute fünf, maximal zehn Euro zuzahlen. Dieser Eigenbetrag soll auf 7,50 Euro, höchsten 15 Euro wachsen. Zuzahlungen für einige andere Leistungen will die Regierung ebenfalls anheben. Während gesetzlich Versicherte pro Tag im Krankenhaus derzeit zehn Euro selbst entrichten, könnten es künftig 15 Euro sein. Ähnliches gilt für Physiotherapie, häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege.
■ Haschisch und Homöopathie
Für Cannabisblüten, die zur medizinischen Schmerzbehandlung dienen, sollen die Kassen künftig nicht mehr aufkommen. Auch homöopathische und anthroposophische Medikamente, sogenannte Globuli, und Behandlungen werden gestrichen.
■ Teilweise krank
Wenn gesetzlich Versicherte heute krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten können, schreiben Ärzte sie komplett krank. Künftig sollen Ärzte eine Teilzeit-Krankschreibung ausstellen können, erklärt „Finanztip“-Expertin Schlicht. „Wenn es zumutbar erscheint, könnten Patienten zum Beispiel einige Stunden täglich arbeiten, allerdings nicht in Vollzeit.“
■ Operationen
Die Zahl der Operationen soll verringert werden, indem Patienten verpflichtet werden, nicht nur einen Arzt zu fragen, sondern zwei. Bis März 2027 sollen die Kassen und Krankenhäuser festlegen, für welche Operationen das Verfahren zuerst zum Zuge kommt. Im Gespräch sind zum Beispiel Knie- und Hüftprothesen, Wirbelsäulen- und Schultereingriffe.