Reformplan für Stromkosten

von Redaktion

Das Stromnetz wächst. Die Bundesnetzagentur will die Kosten gerechter verteilen – und Anreize für sparsames Verhalten schaffen. Beides soll die Preise für Verbraucher senken. © IMAGO

Bonn – Immer mehr Windräder und Solaranlagen in der Fläche, immer mehr Nachfrage in den Zentren: Das deutsche Stromnetz wächst rasant. Das sorgt für steigende Kosten bei Haushalten und Industrie. Denn die Netzbetreiber bekommen auf ihre Investitionen eine feste Verzinsung – unabhängig vom Verbrauch. Die Bundesnetzagentur will diese Kosten gerechter verteilen und Anreize für systemdienliches Verhalten setzen. Ein erster Vorschlag liegt jetzt auf dem Tisch.

Weshalb bekommt die Industrie eine Reform?

Heute genießt die Industrie große Rabatte auf Netzentgelte, wenn sie Strom gleichmäßig verbraucht. Das Problem: Durch Wind- und Solar-Kraftwerke schwanken die Strompreise viel stärker als früher. An sonnigen Tagen ist Strom mittags etwa sehr günstig, manchmal sogar kostenlos. Die Industrie könnte Energiekosten sparen, wenn sie mittags mehr produziert und abends weniger. Wo das technisch möglich ist, droht aber eine Strafe bei den Netz-Kosten: Denn während Haushalte ihre Gebühren nur über einen Betrag pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) entrichten – genannt Arbeitspreis –, bezahlt die Industrie zusätzlich einen Leistungspreis. Dieser richtet sich nach jener Viertelstunde im Jahr, in der der Betrieb den größten Stromverbrauch hat. Das bedeutet: Wer 15 Minuten im Jahr 70 Megawatt braucht, bezahlt mehr als jemand, der 8000 Stunden lang 30 Megawatt zieht. Besonders extrem ist der Fall beim sogenannten Bandlast-Privileg: Rund 400 sehr große Verbraucher – etwa Chemiefabriken– bekommen 90 Prozent Rabatt auf das gesamte Netzentgelt, wenn sie ihren Strom 8000 Stunden im Jahr gleichmäßig verbrauchen.

Was soll sich ändern?

Die Bundesnetzagentur will flexiblen Stromverbrauch ab 2029 attraktiver machen. Konkret: Große Betriebe sollen weiter eine maximale Netzleistung buchen. Dafür wird ein pauschaler Kapazitätspreis fällig. Bis zu dieser Grenze zahlen sie zudem ein Netzentgelt pro kWh. Neu ist: Wenn die Firma punktuell mehr Energie verbraucht – etwa wenn Strom an Sommertagen kostenlos ist –, bezahlt sie in dieser Zeit nur pro verbrauchter kWh ein höheres Netzentgelt. Damit will die Behörde Netzausbau auf das Nötige begrenzen, aber gleichzeitig Flexibilität ermöglichen.

Was ist mit ganz großen Verbrauchern?

Das besonders starre Bandlast-Privileg dagegen soll bis 2032 bleiben. Ursache dürften die Sorgen der Großverbraucher sein: Gerade stark miteinander verwobene Standorte wie Chemieparks könnten schwer auf schwankende Strompreise reagieren, so die Befürchtung. Betroffene Betriebe würden ohne das Privileg nur höhere Netzentgelte bezahlen, ohne vom günstigen Strom zu profitieren. Trotzdem kann die Regel vermutlich nicht bleiben: Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass das Bandlast-Privileg nach EU-Recht eine unzulässige Beihilfe ist. Sollte erfolgreich dagegen geklagt werden, könnten den Profiteuren Rückzahlungen drohen.

Was ist mit Kraftwerken?

Auch sie werden künftig das Netz bezahlen. Diese Entgelte sollen zudem einen Anreiz setzen, den aktuellen Bedarf im Netz zu bedienen. Geplant sind neben dem heute schon fälligen, einmaligen Baukostenzuschuss ein nach Leistung gestaffelter Kapazitätspreis und – ab 2032 – dynamische Einspeiseentgelte pro Kilowattstunde. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) warnt vor Fehlanreizen durch den Kapazitätspreis: „Statt Biogasanlagen anzureizen, ihre volle Leistung gezielt in Zeiten mit wenig PV- und Windeinspeisung bereitzustellen, erhöht er die Kosten für genau diese Art des Betriebs“, so ein Schreiben des Verbands. Zudem würde der Preis von Jahr zu Jahr schwanken, also die Kalkulation erschweren.

Und die dynamischen Einspeise-Entgelte?

Sie sollen der Auslastung im Netzn einen Preis geben: „Während dynamische Arbeitspreise für Wasserkraft, Bioenergie oder auch für Speicher bei richtiger Ausgestaltung tatsächlich Flexibilität und netzdienliches Verhalten anreizen können, bedrohen sie die Investitionssicherheit in Wind- und PV-Projekte“, so der BEE. Denn diese Anlagen können ihre Erzeugung nicht steuern. Als eine eine Lösung gilt die Kombination mehrerer Technologien – etwa Wind, Solar und Batterie – am selben Ort. Bislang, so berichten Branchenkenner, fehlen dafür aber oft die nötigen Plattformen und Rechtsgrundlagen.

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