Regierung plant Ende der Witwenrente

Mit der Rentenreform könnten Regeln für Eheleute verändert werden. Für traditionelle Ehen würde sich der Hinterbliebenenschutz verschlechtern.

Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise (Mitte) von der Rentenkommission Ende Juni mit Kanzler Friedrich Merz (CDU, links) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD, rechts). © IMAGO

Berlin – Mitunter verstecken sich hinter eher unscheinbaren Formulierungen große Themen. „Die Kommission empfiehlt, Reformoptionen zu prüfen, welche die Hinterbliebenenversorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen anpassen.“ So lautet die Empfehlung elf von 33 der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission. Anders gesagt geht es dabei um den Fortbestand der Witwenrente. Denn für Experten wie das Kommissionsmitglied Martin Werding ist sie nicht mehr zeitgemäß.

Diese Einschätzung schlägt sich auch im Bericht des Gremiums nieder. „Die Ausgestaltung der Hinterbliebenenrente stammt aus einer Zeit, in der die Alleinverdienerehe das dominante Familienmodell in Westdeutschland war“, heißt es darin. Inzwischen habe sich die Gesellschaft verändert. Konkret stößt den Experten auf, dass die große Witwenrente bereits im Alter von 47 Jahren gewährt wird. Damit verlieren Hinterbliebene den Anreiz, durch Arbeit für ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

Das Thema ist heikel, denn eine Alternative dazu haben die Rentenfachleute längst ins Spiel gebracht. Ein obligatorisches Rentensplitting könnte an die Stelle der Witwenrente rücken. Dabei werden die von beiden Eheleuten in der Zeit ihrer Ehe erworbenen Rentenpunkte auf beide Partner gleich verteilen. Hat der Mann beispielsweise 30 Rentenpunkte angesammelt, seine Frau nur 20, muss er fünf Punkte an seine Gattin abtreten. Beide kämen auf 25 Punkte. Dazu kommen noch die Ansprüche, die jeder Partner vor der Ehe erworben hat.

Freiwillig ist das Rentensplitting heute schon möglich. Nur nehmen diese Regelung aus guten Gründen nicht viele Paare in Anspruch. Denn die Hinterbliebenenrente gibt es beim Rentensplitting nicht. Und mit der Witwenrente fahren viele Paare besser, wie ein Rechenbeispiel der Deutschen Rentenversicherung zeigt.

Der Mann kommt im Beispiel ohne Rentensplitting auf 2447 Euro Bruttorente, seine Frau auf 816 Euro. Stirbt er, hätte sie oft Anspruch auf eine große Witwenrente. Sie würde zu ihren 816 Euro noch 55 Prozent von seinen Ansprüchen erhalten, also 1346 Euro. Zusammen könnte sie dann mit einer Bruttorente von 2162 Euro rechnen.

Hätte sich das Paar für das Rentensplitting entschieden blieben der Witwe nur 1428 Euro aus ihren eigenen Ansprüchen, also 734 Euro weniger im Monat. Auch der Mann stünde schlechter da, sollte seine Frau vor ihm sterben.

Ob das Rentensplitting künftig vorgeschrieben wird, schließt das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage nicht aus. „Von Seiten der Bundesregierung wird nun auf Grundlage des Berichts die Umsetzung der Empfehlungen geplant“, teilt ein Sprecher mit, „dem anstehenden Prozess können wir nicht vorgreifen.“ Aber auch den Gegnern der Witwenrente ist klar, dass es bei einer Abschaffung der Regelung lange Übergangszeiten für Betroffene geben müsste.

Samstag, 11. Juli 2026
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