Gut abgesichert: Wer als Beamter oder Richter für den Staat gearbeitet hat, kann mit hohen Altersbezügen rechnen. Das wirft immer wieder Fairnessfragen auf. © Jan Woitas/dpa
Berlin – Renten und Pensionen in Deutschland unterscheiden sich erheblich – nicht nur hinsichtlich der durchschnittlichen Höhe. Eine neue Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags für die Linke zeigt die großen Unterschiede. Der durchschnittliche Zahlbetrag bei den rund 20 Millionen Altersrentnerinnen und -rentnern lag Ende 2024 bei 1154 Euro im Monat. Die 1,4 Millionen Pensionäre des öffentlichen Dienstes erhielten Anfang 2025 ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3416 Euro brutto im Monat. Beide Systeme seien aber so unterschiedlich, dass ein Vergleich von Beamtenversorgung und der Rentenversicherung „nur schwer möglich“ sei, so der Parlamentsdienst.
Die von der Linken-Rentenexpertin Sarah Vollath erbetene Aufstellung zeigt: Rund 60 Prozent der gut 1,3 Millionen Ex-Beamten und Richter kamen 2025 auf monatliche Ruhegehaltsbezüge von mindestens 3000 Euro brutto. Brutto heißt vor Steuern sowie vor den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. 111.206 Personen oder acht Prozent bekommen über 5000 Euro brutto, nur rund sieben Prozent landen bei maximal 2000 Euro. Dagegen liegen rund 37 Prozent der Altersrenten der gesetzlichen Versicherten unter 900 Euro. Etwa 17 Prozent der Rentenzahlbeträge liegen zwischen 900 und 1200 Euro – die mit 3,2 Millionen größte Gruppe. Rund 16 Prozent machen Beträge zwischen 1200 und 1500 Euro pro Monat aus, knapp 13 Prozent 1500 bis 1800 und 17 Prozent 1800 Euro und mehr. Diese Werte ergeben sich vor Steuern, aber nach Abzug von Krankenkassen- und Pflegebeitrag.
Die unabhängigen Gutachter des Bundestags weisen unter Berufung auf das Bundessozialgericht aber darauf hin, dass wegen der großen Unterschiede zwischen den beiden Systemen von vornherein keine „leistungsbezogene Vergleichbarkeit“ bestehe. Beamtinnen und Beamte haben demnach in der Regel einen vollständigen Erwerbslebenslauf. Anders viele Rentnerinnen und Rentner: In den Zahlen sind beispielsweise auch die Renten ehemaliger Minijobber oder von Müttern mit Job-Unterbrechungen enthalten. Heterogene Erwerbsbiografien führten „zu systematisch niedrigeren Durchschnittswerten“, so die Wissenschaftlichen Dienste. Einem „steuerfinanzierten Vollversorgungssystem“ stehe ein beitragsfinanziertes Solidarsystem gegenüber. Mögliche weitere Einkünfte von Menschen mit Minirenten gehen dabei nicht in die genannten Rentenhöhen ein.
Seit Jahren gibt es Debatten, ob Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten. Der Beamtenbund lehnt das vehement ab. Er verweist auf rechtliche Hürden. So ist in der Verfassung festgelegt, dass das Recht des öffentlichen Dienstes „unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ weiterentwickelt werden muss. Die Ruhestandsversorgung mit Pensionen sei so ein „hergebrachter Grundsatz“. Zudem argumentieren die Beamten mit hohen Kosten, die entstünden, würde man ihre Ansprüche in die gesetzliche Rentenkasse überführen. Laut Institut der deutschen Wirtschaft würden der Rentenversicherung so 20 Milliarden Euro an Mehrkosten entstehen, vor allem für die Länder. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte zuletzt deshalb, so eine Reform sei „schlicht nicht finanzierbar.“
Die Linke-Politikerin Vollath kritisierte „das Privileg der Beamtenversorgung“ dennoch. Die Rentenkommission hätte die „Gerechtigkeitslücke“ zwischen Beamten und Beschäftigten schließen müssen. Das Gremium hatte im Auftrag der schwarz-roten Bundesregierung eine Blaupause für eine große Rentenreform vorgelegt. Die Kommission tritt zwar für das Leitbild einer Erwerbstätigenversicherung ein, aber gegen eine baldige Einbeziehung der Beamten. Vollath hat auch nachgerechnet, wie lange ein Beschäftigter für eine monatliche Rente in Höhe des durchschnittlichen Beamtenruhegehalts arbeiten müsste, wenn er durchschnittlich verdient. Ergebnis: 80 Jahre.DPA/HÖSS