Textilmüll in Kenia: In der EU dürfen große Firmen seit gestern keine Neuware mehr wegwerfen. Die Kleidungsflut durch Fast Fashion soll eingedämmt werden. © Wakibia, IMAGO
Brüssel – Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten. Eine entsprechende EU-Vorschrift gilt seit Sonntag und soll dafür sorgen, dass betroffene Firmen ihre Waren etwa erneut verkaufen oder spenden, anstatt sie wegzuwerfen. Bisweilen gilt die Entsorgung als günstiger, als Produkte zu lagern, aufzubereiten oder wieder zum Verkauf anzubieten.
Ausnahmen gelten aber etwa dann, wenn die Ware gefährlich, beschädigt oder verschmutzt ist, nicht wiederverwendet oder -aufbereitet werden kann. Auch was sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurde, darf vernichtet werden. Für kleinere Unternehmen treten die neuen Vorgaben später in Kraft. Die Regeln sind Teil der EU-Ökodesign-Verordnung, die seit Juli 2024 in Kraft ist.
Laut Handelsverband Deutschland (HDE) könnte das Verbot Vorteile für Verbraucher mit sich bringen: So könnte laut Hauptgeschäftsführer Stefan Genth das Angebot an reduzierter Ware steigen, etwa über Outlets, Restpostenmärkte oder Second-Hand-Kanäle. Außerdem sieht er mögliche ökologische Vorteile, „da weniger neuwertige Kleidung vernichtet wird und Produkte häufiger weiterverkauft oder gespendet werden“. Der Handel werde jedoch vor Herausforderungen gestellt, sagt Genth: „Nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne Weiteres erneut verkaufen oder spenden.“ Gründe könnten etwa beschädigte Verpackungen, hohe Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder geringe Warenwerte sein. Für Händler entstünden zusätzliche Kosten für Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weitervermarktung. Hinzu kämen Dokumentationsauflagen, rechtliche Unsicherheiten und praktische Hürden bei Spenden oder Secondhand.
Der deutsche Modeverband GermanFashion befürwortet die Regelung. „Bekleidung ist ein wertvolles Produkt, dessen Vernichtung vermieden werden sollte“, so Hauptgeschäftsführer Thomas Lange. Für viele europäische Bekleidungsunternehmen werde die Regelung aber kaum Auswirkungen haben, weil unverkaufte Ware in der Regel nicht vernichtet werde. Die Herausforderung liege bei den großen Mengen günstiger Ultra-Fast-Fashion-Produkte, die Verbraucher direkt bei außereuropäischen Anbietern bestellten, so Lange. Er fordert, dass diese Unternehmen künftig in gleicher Weise wie europäische Hersteller an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Alttextilien beteiligt werden.
Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisierte, das Gesetz gehe an der Realität vorbei und belaste die heimische Industrie. Für mehr Nachhaltigkeit benötige man Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen, sagte Experte Jonas Stracke. Das Vernichtungsverbot sei ein „Papiertiger“. In der „Rheinischen Post“ fügte Stracke hinzu: „Kein deutscher oder europäischer Hersteller vernichtet einwandfreie Neuware.“ Das Gesetz schaffe „viel neue Bürokratie, ausgerechnet für die Unternehmen, die nicht für die Altkleiderberge mit wertloser Ramschware verantwortlich sind“.
In eine ähnliche Richtung geht die Kritik von Umweltorganisationen. Moritz Jäger-Roschko von Greenpeace hält das Verbot zwar für richtig, sieht jedoch Schlupflöcher. „Unternehmen können die Regeln leicht umgehen, etwa durch Falschdeklaration von Produkten. Ohne konsequente Kontrollen wird sich in der Praxis nichts ändern.“ Das eigentliche Problem – Fast Fashion – bleibe vom Gesetz unberührt.