Neue Heizung: Schnell sein lohnt sich

von Redaktion

Berlin – Staatliche Zuschüsse zum Heizungswechsel kann man seit gestern wieder beantragen – zu neuen Bedingungen. Durch die Änderungen der Bundesregierung erhalten Immobilienbesitzende mit niedrigen Einkommen eine etwas höhere Förderung. Insgesamt sinken die Summen aber nach und nach, weil die Koalition auch an dieser Stelle spart. Zu finden sind die Informationen auf der Internetseite der öffentlichen KfW-Bankengruppe zum Programm 458. Damit gefördert werden neue ökologische Heizungen für Wohngebäude, die wenig bis keinen Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids verursachen. Unter anderem diese Energiequellen kommen infrage: Holz, Biogas, Wasserstoff, Sonne, Fernwärme, Strom. Letzterer kann zum Beispiel Wärmepumpen antreiben. Konventionelle Öl- und Gasheizungen erhalten keine Zuschüsse, wenngleich man sie nun weiter einbauen darf, sobald eine alte Anlage ausfällt.

Die Förderung gilt für Ein- und Mehrfamilienhäuser. Antragsberechtigt sind auch Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, die große Gebäude in Eigentumswohnungen aufgeteilt haben. Der Basiszuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten etwa einer Wärmepumpe plus neuer Leitungen und weiterer Technik. Kostet die neue Anlage beispielsweise 20.000 Euro, können die Hauseigentümer 6000 Euro vom Staat erhalten – allerdings nur bis zu einer Obergrenze von aktuell 28.000 Euro. Das hat den Sinn, dass die Regierung keine Luxuslösungen unterstützen will. Damit die Preise der fossilfreien Wärmequellen allmählich gedrückt werden, sinkt die Obergrenze jedes halbe Jahr um 750 Euro.

Zusätzlich zum Basiszuschuss gibt es Einkommensboni. Eigentümer mit zu versteuernden Einkommen von bis zu 30.000 Euro jährlich, die Haus oder Wohnung selbst nutzen, erhalten 40 Prozent der Investionskosten der neuen Heizung obendrauf, insgesamt dann 70 Prozent. Kostet die Anlage 20.000, betrüge der Zuschuss damit 14.000 Euro. Bei Einkommen zwischen 30.000 und 40.000 Euro ist der Einkommensbonus 30 Prozent, bis 50.000 Euro Gehalt 10 Prozent.

Weil sich Wohnungseigentümer-Gemeinschaften manchmal aus wohlhabenderen und weniger wohlhabenden Parteien zusammensetzen, können letztere ebenfalls die zusätzlichen Einkommensboni beantragen, allerdings nur anteilig für die Wohnfläche, die ihnen gehört. Anträge stellt man über die Internetseite der KfW. Eine Voraussetzung besteht darin, dass ein Energieberater oder eine Installationsfirma den beabsichtigten Einbau der neuen Heizung bestätigt.

Vorsicht: Die Zuschüsse fließen erst, wenn alles fertig ist. Beantragen muss man sie aber, bevor die neue Heizung bestellt wird. Die KfW weist darauf hin, dass „die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht“. Die Zuschüsse sind künftig nicht garantiert. Die Bedingungen können sich ändern, wenn die Regierung weniger Geld ausgeben will.

Artikel 9 von 9