Trump erhebt Zwangsarbeits-Zölle

von Redaktion

US-Präsident Donald Trump versucht die Welt mit Zöllen zu belegen. © Mark Schiefelbein/dpa

Washington/München – Wegen angeblich unzureichender Maßnahmen gegen Zwangsarbeit hat die US-Regierung auf Einfuhren von 60 Handelspartnern einen Zoll von zehn beziehungsweise 12,5 Prozent angekündigt. Darunter fallen auch Produkte aus der Europäischen Union, wie das Büro des US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer mitteilte.

Die Zölle sind seit Freitag in Kraft und gelten nicht für den Import aller Waren. Ausgenommen sind laut US-Angaben unter anderem Produkte, die bereits bestimmten anderen Zöllen unterliegen, wie zum Beispiel Stahl und Aluminium.

Die neuen Zölle kommen aus Sicht der US-Regierung gerade rechtzeitig, um dem Wegfall globaler Zölle entgegenzuwirken, für die Präsident Donald Trump sonst keine rechtliche Grundlage mehr gehabt hätte.

Je nach Handelspartner hätten die Untersuchungen entweder Zölle in Höhe von zehn oder 12,5 Prozent als „angemessenen Satz“ ergeben, hieß es in der Mitteilung. Die Europäische Union wird darin gemeinsam mit Taiwan, Japan, der Schweiz und anderen Ländern als Handelspartner genannt, für die beide Sätze aufgeführt werden.

Ob zehn oder 12,5 Prozent fällig werden, machen die USA den Angaben zufolge auch davon abhängig, ob Handelspartner Verbote für mit Zwangsarbeit hergestellte Waren wirksam durchsetzen. Die Europäische Union handelt nach US-Darstellung in dieser Hinsicht nicht entschlossen genug. Den gleichen Vorwurf macht die US-Regierung etwa auch Kanada und Mexiko.

■ Wirtschaft empört

„Trumps Handelspolitik ist und bleibt unberechenbar. Die fadenscheinigen Begründungen für die Strafzölle sind zum Kopfschütteln“, kritisiert etwa Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern. „In Deutschland ist Zwangsarbeit selbstverständlich verboten – das Grundgesetz spricht hier eine klare Sprache.“ Er fordert klare Kante: „Anstatt über jedes Stöckchen zu springen, das Trump bereithält, sollten wir uns vielmehr auf uns konzentrieren: Bürokratie abbauen, EU-Binnenmarkt vollenden, Wachstumsfinanzierung für junge Innovationstreiber wie unsere Start-ups ausbauen und uns als Wirtschaftsraum unabhängiger machen.“

Auch die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw), kritisiert den Entschluss: „Die nun kurzfristig angekündigten neuen Zölle in Höhe von zehn Prozent für Waren aus der EU ändern an der faktischen Belastung für unsere Exporte in die USA kaum etwas. Das Ziel, dass die Zollbelastung für den Großteil der Produkte nicht über die im Sommer 2025 vereinbarten 15 Prozent hinausgehen, bleibt gewahrt“, erklärt Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. „Allerdings ist die kurzfristige Ankündigung ein weiterer Beleg für die erratische Zollpolitik des US-Präsidenten.“ Der Vorwurf der Zwangsarbeit „entbehrt jeder Grundlage und ist lediglich ein weiterer Versuch des US-Präsidenten, irgendeine Begründung für Zollerhebungen zu finden“, so Brossardt. Er erinnert an Europas Trümpfe: „Nicht nur Europa profitiert vom regelbasierten Freihandel mit den USA. Auch die US-Wirtschaft ist auf unsere Exporte angewiesen und die Reindustrialisierung der USA kann nur mit Technik und Know-how aus Bayern gelingen.“

■ EU erleichtert

Die EU-Kommission reagierte gelassen auf die Ankündigung. Sie sieht in den neuen US-Zöllen keine Verschlechterung der Situation für die EU-Staaten. Man bewerte es positiv, dass das Vorgehen im Einklang mit den vereinbarten Zollverpflichtungen der USA steht. Konkret wird laut EU-Kommission ein pauschaler Zollsatz von zehn Prozent für die Europäische Union festgelegt. Zusätzlich würden die Zollbefreiungen für die Importe aus der EU – wie beispielsweise für Kork und Diamanten – wieder eingeführt, die zu den bereits bestehenden Befreiungen für Flugzeuge und Flugzeugteile, Generika und Wirkstoffe hinzukämen.

■ Frist ausgelaufen

Die gesetzliche Frist für Trumps Zölle endete am Freitag. Nach seiner Niederlage vor dem Obersten US-Gerichtshof im Februar hatte der US-Präsident in aller Eile neue Zölle in Höhe von 10 Prozent verhängt. Denn grundsätzlich braucht der US-Präsident für die Erhebung von Zöllen die Zustimmung des Parlaments. Trump versucht dies mit Notstands-Gesetzen zu umgehen.DPA/HÖSS/MAS

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