München – Wegen des Verdachts auf Noroviren haben mehrere Handelsketten zuletzt Tiefkühl-Beerenmischungen zurückgerufen (wir berichteten). In dem Zusammenhang erhebt die Verbraucherzentrale Bayern schwere Vorwürfe: Das Risiko sei seit Jahren bekannt, dennoch fehle auf manchen Produkten nach wie vor der Hinweis, dass Beeren vor dem Essen ausreichend erhitzt werden müssen. Zugleich veröffentlichten viele Lebensmittelhändler auf ihren Internetseiten Rezepte, in denen Tiefkühlbeeren ohne vorheriges Erhitzen verwendet werden – auch die aktuell von Rückrufen betroffenen Ketten Aldi, Lidl und Netto.
„Noroviren werden durch das Tiefkühlen nicht abgetötet“, warnt Daniela Krehl, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. „Nur gründliches Erhitzen schützt vor einer Infektion“, erklärt sie. „Es reicht auch nicht aus, die Beeren lediglich in der Mikrowelle aufzutauen.“
Die Verbraucherzentrale fordert von den Herstellern eine bessere Kennzeichnung der Produkte. Entsprechende Hinweise fehlten entweder völlig oder sie seien so klein und unauffällig platziert, dass Verbraucher sie leicht übersehen.
Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass weitere Rückrufe wegen Noroviren-Verdacht folgen. „Beliefert ein Hersteller mehrere Handelsunternehmen, sollten diese möglichst zeitgleich und transparent über alle betroffenene Produkte informieren. Verbraucher dürfen nicht erst nach und nach erfahren, um welche Produkte es geht“, so Krehl.
Noroviren können Magen-Darm-Beschwerden auslösen. Durch starken Flüssigkeitsverlust wird eine Infektion vor allem für Kinder, ältere Menschen und schwangere Frauen zum Risiko.COM