Brüssel – KI-generierte Bilder, Videos und Texte sollen künftig klar zu erkennen sein. Die EU führt am Sonntag neue Regeln ein, nach denen zahlreiche mit Künstlicher Intelligenz erzeugte Inhalte gekennzeichnet werden müssen. Doch es gibt Ausnahmen.
Kennzeichenpflichtig sind künftig Bilder, Videos und Texte, die mit KI erstellt oder bearbeitet wurden und einem professionellen Zweck dienen, also zum Beispiel Werbung sowohl im Internet als auch auf Plakaten. Das gleiche gilt für die Beiträge professioneller Influencer auf Instagram und Tiktok oder für die KI-Zusammenfassung in der Google-Suche.
Eine weitere Regelung gibt es für Inhalte, die eine breite Öffentlichkeit informieren sollen, also beispielsweise Ankündigungen von Behörden. Sie müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn der Beitrag mit KI erstellt wurde, ohne dass ein Mensch noch einmal drübergeschaut hat.
Das gleiche gilt für Nachrichtentexte, die über ein Thema von öffentlichem Interesse informieren: Solange ein Redakteur die Texte gegenliest und ein Mensch die redaktionelle Verantwortung trägt, müssen sie nicht gekennzeichnet werden. Für journalistische Fotos und Videos sind die Regeln aber strenger: Hier muss der Einsatz von KI in jedem Fall kenntlich gemacht werden.
Wer KI-Bilder auf seinem privaten Profil veröffentlicht, muss nichts kennzeichnen. Außerdem gelten Ausnahmen für „künstlerische, satirische, fiktionale oder kreative“ Werke, bei denen KI eingesetzt wurde: Eine Kennzeichnung ist auch hier Pflicht, sie muss aber nicht auf dem Bild angezeigt werden, sodass sie das Werk nicht beeinträchtigt. Das betrifft zum Beispiel Karikaturen.
Ein einheitliches Label gibt es nicht. Die EU hat Beispiele für Symbole veröffentlicht, die für „mit KI erstellt“ oder „mit KI bearbeitet“ stehen sollen. Verantwortlich für die Kennzeichnung sind die KI-Anbieter selbst, also zum Beispiel der ChatGPT-Konzern OpenAI, Google mit seinem Chatbot Gemini oder die Instagram- und Facebook-Mutter Meta.