Wird‘s zu voll auf der Autobahn? In einigen Ländern wird Lkw-Verkehr am Wochenende erlaubt. © Mahnke/picture alliance
Düsseldorf – Die seit Sonntag geltende Lockerung des Lkw-Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen in mehreren Bundesländern hat Kritik von Umweltschützern, Gewerkschaften und Opposition ausgelöst. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) verteidigte die von ihm wegen des Niedrigwassers angeregte Maßnahme im Deutschlandfunk damit, dass Logistikketten aufrechterhalten werden müssten.
In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gilt die vorläufige Aufhebung des Lkw-Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen vorerst bis Ende August, in Rheinland-Pfalz und dem Saarland bis Ende September. In NRW sind bestimmte Lastwagen-Transporte in den kommenden drei Wochen auch samstags erlaubt, obwohl in der Ferienreisezeit für Samstag normalerweise ein Fahrverbot gilt. Die Länder begründen ihren Schritt mit der Einschränkung der Binnenschifffahrt auf großen Wasserstraßen, es drohten Produktionsstopps und Unterbrechungen von Lieferketten.
Bayern ist noch nicht Teil der Lockerung. Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) zeigte sich prinzipiell aber offen, sich anzuschließen. Es handele sich um einen pragmatischen Vorschlag, dem man nähertreten sollte, betonte er zuletzt mehrfach.
Der Umweltverband BUND schimpft, die Regierung habe „nicht verstanden, dass niedrige Flusspegel ein Symptom der Klimakrise sind“. Mit mehr Lkw auf den Autobahnen lasse sich das Problem nicht lösen, das Gleiche gelte für die Ausbaggerung von Flussbetten. Die Gewerkschaft Verdi beklagte, der Vorstoß zu mehr Lkw-Fahrten gehe zulasten hunderttausender Beschäftigter im Transport- und Logistikgewerbe und stelle „die gesetzlich geschützten Sonn- und Feiertage als Tage der Ruhe und Erholung infrage“. Gemeinsame Ruhezeiten der Beschäftigten mit Familie und Freunden seien unverzichtbar. Skeptisch zeigte sich auch der Bundesverband Güterkraftverkehr und Logistik. Die Fahrer müssten die Lenk- und Ruhezeiten weiter einhalten: „Dann stehen die Fahrzeuge an einem anderen Tag der Woche.“
Begrüßt wurde die zeitweise Aufhebung von Lkw-Fahrverboten vom Industrieverband BDI. „Die Verlagerung von Gütern auf Schiene und Straße während des Niedrigwassers kann die Auswirkungen abmildern und Wertschöpfungsketten stabilisieren“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Holger Lösch der „Rheinischen Post“. „Jedoch wird die Verlagerung die fehlenden Transportkapazitäten auf den Wasserstraßen nicht vollständig auffangen.“ Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch hält die temporäre Lockerung für nachvollziehbar. Allerdings zeige die Notwendigkeit solcher Maßnahmen zur Vermeidung von Versorgungsengpässe, dass der Schaden der Klimakrise für die Wirtschaft schon jetzt enorm sei.
Seit 1956 gilt bundesweit ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot für schwere Lkw. Es soll die Sonn- und Feiertagsruhe schützen und gilt von 0 bis 22 Uhr für gewerblich eingesetzte Lkw über 7,5 Tonnen sowie für alle Lkw mit Anhänger. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte verderbliche Lebensmittel. Verstöße werden mit Geldbußen von 120 Euro (Fahrer) bis über 500 Euro (Halter) geahndet.