Klimaanlage braucht Zustimmung

von Redaktion

Klimaanlagen an Hausfassaden dürften auch in Deutschland bald häufiger zu sehen sein. In Mietwohnungen ist dafür bisher aber die Zustimmung des Vermieters notwendig.

Sonnenschirme aufstellen ist in aller Regel kein Problem. Eine Markise, die Löcher in der Fassade erfordert, ist genehmigungspflichtig. © IMAGO/Gottfried Czepluch

München – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Mietrecht lockern, um einen besseren Hitzeschutz in den Wohnungen zu ermöglichen. Bislang erfordert es das Gesetz, dass Vermieter immer um Genehmigung gefragt werden müssen, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden sollen. Das betrifft nicht nur Klimaanlagen, für die ein Durchbruch in der Außenwand des Gebäudes notwendig ist, sondern auch die Anbringung von Markisen und Außenrollos, die Bohrungen erfordern. Auch diese muss man sich schriftlich vom Vermieter genehmigen lassen, erklärt der Mieterverein München.

Bei dieser Regelung sollte es nach Ansicht von Ulrike Kirchhoff, Vorsitzende des Eigentümerverbandes Haus & Grund Bayern, auch bleiben. Bei Splitgeräten, bei denen ein Teil der Anlage in der Wohnung, ein anderer an der Außenwand montiert werden muss, sei ein Eingriff in die Bausubstanz notwendig, dem ein Vermieter nach geltendem Recht nicht zustimmen muss.

„Das sind ja zum Teil auch tragende Wände, die beschädigt werden.“ Möglicherweise könnte auch eine außen angebrachte Wärmedämmung in Mitleidenschaft gezogen werden. Wenn jeder Mieter eine Klimaanlage nach eigenem Gusto einbauen dürfte, käme es ihrer Ansicht nach an einem Gebäude zu vielen individuellen Eingriffen in die Substanz, was irgendwann zu einem Sicherheitsproblem führen könnte und die Wärmedämmung unfachmännisch angegriffen wird.

Gerade bei Klimaanlagen, die warme Abluft nach außen – womöglich auf den Balkon gegenüber – abstrahlen, seien auch nachbarrechtliche Konsequenzen zu bedenken. Auch Lärmbelästigung durch die Geräte, vor allem bei Nacht, sei ein Thema, das es im Vorfeld zu bedenken gilt. Deshalb rät Ulrike Kirchhoff dringend zum Gespräch zwischen Mietern und Vermietern, damit eine sachgerechte Lösung für den jeweiligen Fall gefunden wird. Ein gesetzlicher Anspruch von Mietern, in jedem Fall einen Hitzeschutz welcher Art auch immer anzubringen, sei da nicht hilfreich.

Mietminderungen wegen Hitze in Mietwohnungen gestehen Gerichte in Deutschland bislang übrigens eher selten zu. Der Mieterverein rät, dennoch das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, wenn die Wohnung dauerhaft übermäßig heiß wird. Der Vermieter könnte dann aufgefordert werden, Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.

Das geschieht nach Kirchhoffs Erfahrung durchaus auch des Öfteren. „Viele Vermieter sind mit Hitzeschutzmaßnahmen einverstanden oder ergreifen sie selbst für ihre Mieter.“ So habe unlängst ein Vermieter in ihrer Nachbarschaft alle Wohnungen seines Hauses mit den gleichen Markisen ausgestattet, was auch schöner aussehe, als wenn es an einem Gebäude Verschattungen aller Größen und Farben gibt.

Was der Hubig-Vorschlag bringen könnte? „Die Forderung nach einem Anspruch auf Hitzeschutz kann ich durchaus verstehen“, sagt Kirchhoff. „Es muss aber gut durchdacht werden, wie man das praktisch handhabt und sachgerecht durchführen kann“. Einen pauschalen Rechtsanspruch auf genehmigungsfreien Einbau von Klimaanlagen, Markisen und Rollläden lehne ihr Verband jedoch ab.CORINNA MAIER

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