Berlin – Im Streit um die selbstständige Tätigkeit eines Stuntman hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg dem Stuntman den Rücken gestärkt. Während seiner zwei Drehtage für eine Prügelszene in einer Krimi-Serie sei er als Selbstständiger tätig gewesen, sagte ein Sprecher des Gerichts. Die De
Dieser Artikel (ID: 2592866) ist am 25.09.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).