Wettbewerbsklausel: Bahn gewinnt vor Gericht

Im Fernverkehr fahren private Anbieter am liebsten auf den am stärksten frequentierten Strecken. Die Bahn sollte Konkurrenten ein Viertel der Kapazität zur Verfügung stellen. Dagegen klagte sie, und gewann. © Julian Stratenschulte, dpa

Berlin – Die Deutsche Bahn muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf

Freitag, 9. Oktober 2026

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