Kommentar

Etwas falsch verstanden?

von Redaktion

Auf Stimmungen in der Bevölkerung zu achten und diese nicht einfach zu übergehen, zeichnet kommunale Gremien aus. So war es dem Bauausschuss Anfang August ein Anliegen, ein mögliches Bürgerbegehren zum Thema „Lichtspielhaus“ juristisch nicht „vorschnell auszubremsen“. Tenor auch im Stadtrat: Vor der Entscheidung über die Bauvoranfrage hätte man die Prüfung der Zulässigkeit des Begehrens abgewartet. Voraussetzung dafür wäre die Übergabe der erforderlichen Unterschriften gewesen, oder zumindest die Ankündigung selbiger. Das wäre ein Zugeständnis gewesen. Doch weder das eine noch das andere war erfolgt. Ob nun aufgrund noch fehlender Unterschriften oder der urlaubsbedingten Abwesenheit eines der Initiatoren, kann für die Entscheidung des Stadtrates nicht maßgeblich sein: Hier hätten sich schlichtweg die Initiatoren rechtzeitig melden müssen. Wenn nun aus den Reihen der Politiker der Vorwurf laut wird, die Verwaltung habe „versäumt“, eine Frist zur Abgabe der Listen zu nennen, ist das mehr als fragwürdig: Die Stadt muss ihre Neutralität wahren.

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