Sträucher und Hecken zurückschneiden

Grundbesitzer müssen Überwuchs beseitigen

Bad Aibling – Noch bis Ende Februar haben Grundeigentümer Zeit, Äste und Zweige bis auf ihre Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Wie das städtische Ordnungsamt mitteilt, stelle man immer wieder fest, dass Strauch- und Astwerk von privaten Grundstücken teilweise erheblich in den öffentlichen Verkeh

Samstag, 4. April 2026

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