München – Obergrenze ja oder nein – darüber streiten auch die Experten. „Wir brauchen ein verbindliches Flächensparziel“, sagte Jana Bovet vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Leipzig bei einer Anhörung im Landtag, die die SPD durchgesetzt hatte. Sie betonte, dass sowohl eine Obergrenze als auch ein angeschlossener Handel mit Flächenzertifikaten, wie es im Volksbegehren vorgeschlagen wird, praktikable Mechanismen seien. Bei der Umsetzung sei es aber wichtig, durch Zwischenziele zu evaluieren, ob der Flächenverbrauch wie erhofft tatsächlich zurückgehe.
Manfred Miosga, Professor für Stadt- und Regionalentwicklung von der Universität Bayreuth, bewertete den Zeitrahmen des Volksbegehrens, eine Verbrauchsobergrenze von fünf Hektar bis 2020, sehr skeptisch: „Die Geschwindigkeit des Volksbegehrens halte ich für problematisch.“ Den Kommunen würde dann die Zeit fehlen, Alternativen zu entwickeln. „Bayern ist mit der derzeitigen Flächeninanspruchnahme weit entfernt von den Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes, die für Bayern insgesamt einen Zielwert von 4,6 Hektar empfiehlt“, heißt es in der Stellungnahme Miosgas zur Anhörung. Dahinter stecke die „große Hoffnung“ der Kommunen, mit neuen Baugebieten für Gewerbeansiedlungen und Wohngebieten Steuereinnahmen zu generieren.
Holger Magel von der Akademie Ländlicher Raum schlug einen staatlichen Beauftragten für das Flächensparen vor und skizzierte ein 10-Punkte-Programm. Darin enthalten sind unter anderem ein verbindlicher Flächenbilanzcheck für alle Gemeinden sowie schärfere baugesetzliche Vorgaben für Logistikzentren.
Ähnlich wie Miosga sieht Magel in der Gewerbesteuer, die von den Kommunen erhoben wird, ein Hauptproblem. Sie zwinge Gemeinden geradezu zur Ausweisung von Gewerbegebieten. Auch Maria Kurz von der Katholischen Landjugend forderte, den Landverbrauch wirksam einzuschränken. Sie stellte in Aussicht, dass der 26 000 Mitglieder umfassende Verband das Volksbegehren offiziell unterstützen wird.
Städte- und Gemeindetag mahnten zum Erhalt der kommunalen Planungshoheit, eine Obergrenze schränke diese zu sehr ein. „Wir sehen viele Nachjustierungsmöglichkeiten im Gesetz, um den Verbrauch zu senken“, sagte Matthias Simon, Referatsleiter des Gemeindetages. Dazu gehörten Zugriffsmöglichkeiten der Kommunen auf ungenutzte Grundstücke in erschlossenen Baugebieten.
Bislang liegt der Flächenverbrauch in Bayern deutlich über fünf Hektar, nämlich je nach Berechnungsgrundlage zwischen 9,8 und 13 Hektar. Die CSU lehnt die Obergrenze ab und setzt auf freiwillige Maßnahmen wie den Bau höherer Gebäude, eine effizientere Raumnutzung und mehr Rückbau bei zubetonierten Flächen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen gingen insofern ins Leere, „als dass sie keinen erkennbaren Anreiz oder keine direkte Unterstützung bieten“, kritisierte Bovet.
Der Bayerische Bauernverband appellierte, landwirtschaftliche Nutzflächen besser zu schützen, eine Obergrenze für den Verbrauch lehnt er aber ab. „Der Entzug von land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist dramatisch und muss endlich eingedämmt werden“, sagte Bauernpräsident Walter Heidl. Seit 1960 seien mehr als 840 000 Hektar Felder und Wiesen verschwunden. Das sei mehr als die gesamte derzeitige Ackerfläche von Schwaben und Unterfranken zusammen. dw/lby