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München – Die Kläger gegen den bayerischen Kreuzerlass haben gestern ihre Motive erläutert. Nach ihrem Willen soll das Verwaltungsgericht München die Staatsregierung dazu verpflichten, die Kreuze im Eingangsbereich von Landesbehörden wieder zu entfernen. Seit 1. Juni ist dies für alle Dienststellen
Dieser Artikel (ID: 898318) ist am 10.10.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 6), Wasserburger Zeitung (Seite 6), Mangfall-Bote (Seite 6), Chiemgau-Zeitung (Seite 6), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 6), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 6), Neumarkter Anzeiger (Seite 6).