Staat haftet wohl nicht für Mehrkosten bei Autobahnbau
München – Die Bundesrepublik Deutschland muss einem privaten Autobahnbetreiber die Mehrkosten für den Ausbau der A 8 zwischen Augsburg und Ulm aller Voraussicht nach nicht erstatten. „Erwarten Sie von uns heute nicht der Weisheit letzten Schluss“, sagte Richter Gerhard Buchner vom Bausenat des Oberl