Staat haftet wohl nicht für Mehrkosten bei Autobahnbau

München – Die Bundesrepublik Deutschland muss einem privaten Autobahnbetreiber die Mehrkosten für den Ausbau der A 8 zwischen Augsburg und Ulm aller Voraussicht nach nicht erstatten. „Erwarten Sie von uns heute nicht der Weisheit letzten Schluss“, sagte Richter Gerhard Buchner vom Bausenat des Oberl

Freitag, 12. September 2025

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