Staat haftet wohl nicht für Mehrkosten bei Autobahnbau

von Redaktion

München – Die Bundesrepublik Deutschland muss einem privaten Autobahnbetreiber die Mehrkosten für den Ausbau der A 8 zwischen Augsburg und Ulm aller Voraussicht nach nicht erstatten. „Erwarten Sie von uns heute nicht der Weisheit letzten Schluss“, sagte Richter Gerhard Buchner vom Bausenat des Oberlandesgerichts München gestern zu Beginn der Verhandlung. Aber nach der Beratung der eingereichten Unterlagen und Schriftsätze, darunter ein Urteil des Landgerichts München I, werde die Berufung von der Tendenz her „eher keinen Erfolg haben“. Zugleich rügte der Senat aber die teils intransparente Vergabepraxis der Bundesrepublik.

Sollten die Prozessbeteiligten einem Vergleichsangebot des Senats nicht zustimmen, soll am 12. Februar das Urteil verkündet werden. Zu Beginn der Verhandlung hatten Kläger und Beklagte betont, nicht an einem gütlichen Vergleich interessiert zu sein, da ihnen auch an der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung gelegen sei. In erster Instanz hatte das Landgericht München I die Klage des privaten Autobahnbetreibers abgewiesen.

Seit Jahren streiten das Unternehmen und der Staat über die Mehrkosten für den Ausbau eines rund 58 Kilometer langen Abschnitts zwischen Augsburg und Ulm. Es geht um einen Betrag von 34,4 Millionen Euro, den das Unternehmen vom Bund erstattet haben will. Der Bund hatte das Unternehmen im Jahr 2011 im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft beauftragt, den Abschnitt zu bauen und mit einer bereits bestehenden 17 Kilometer langen Strecke anschließend für 30 Jahre zu betreiben. Mit 75 Millionen Euro hatte der Staat das Projekt angeschoben. Die Vergütung sollte sich nach der Zahl der die Strecke nutzenden Lastwagen richten. Doch die Kosten liefen aus dem Ruder. Wegen heftiger Regenfälle verzögerte sich der Bau. Das Unternehmen beschuldigt zudem den Bund, im Planungsentwurf den schlechten Zustand der Strecke verschwiegen zu haben.  lby

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