Föderalismus (lateinisch foedus = Bund, Bündnis) ist die Leitidee der Bayerischen Volkspartei, die sich 1918 von der katholischen Zentrums-Partei abspaltete. Nicht selten unterstellte man den Wortführern separatistische Gedanken. Prägende Gestalten waren vor 1933 der bayerische Ministerpräsident Heinrich Held, der Münchner Staatsrechtler Hans Nawiasky und der Historiker Karl Schwend. Oft verschwiegen: Auch der Gründer des Freistaats, der Sozialist Kurt Eisner, war Anhänger eines föderalistischen Staatsaufbaus. Nach 1945 griff Ministerpräsident Hans Ehard diese Tradition auf. Der Historiker Karl-Ulrich Gelberg führt die Wiedereinrichtung des im Parlamentarischen Rat 1948/49 vereinbarten Bundesrats „ganz wesentlich“ auf Ehard zurück. Auch Ministerpräsident Wilhelm Hoegner (SPD) vertrat dezidiert föderalistische Positionen. Stets im Widerstreit waren in der Geschichte der Bundesrepublik die CSU-Landesgruppe im Bundestag und die Landes-CSU. „In die Bundesregierung eingebundene Parteifreunde reagierten auf föderalistische Forderungen von der Isar häufig mit Indifferenz oder Ablehnung“, so Historiker Gelberg im „Historischen Lexikon“. Tiefpunkt der Entwicklung war die Große Finanzreform der Großen Koalition 1969 – ihr Protagonist war (ausgerechnet) der damalige Bundesfinanzminister Franz Josef Strauß. Nach der Wiedervereinigung knüpfte Ministerpräsident Max Streibl an alte Traditionen an. Mit einer „Münchner Erklärung“ unterstrich Bayern 1991 seinen föderalen Führungsanspruch. dw