Landeskriminalamt warnt vor Fake-Mails

von Redaktion

Trojaner infiziert PC

München – Bei polizeilichen Vorladungen, die per Mail versandt werden, ist eine gesunde Portion Misstrauen mehr als angebracht. Das zeigen zahlreiche gefälschte E-Mails, die derzeit das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) beschäftigen. In den vergangenen beiden Wochen seien in Bayern eine Vielzahl solcher Mails verschickt worden, teilte das BLKA mit. Sie sollen eine Vorladung durch die Bayerische Polizei vortäuschen.

In den Mails heißt es, der Empfänger werde einer Straftat verdächtigt und solle sich auf der Polizeiinspektion 41 in München zu einer Vernehmung einfinden. Unterlagen über die vermeintliche Ermittlungssache könne der Nachrichtenempfänger dem Anhang der Mail entnehmen. Öffnet man jedoch den E-Mail-Anhang, installiert sich ein Trojaner auf dem Computer. Die Schadsoftware mit der Bezeichnung „GandCrab 5.2“ verschlüsselt, genau wie seine Vorgängerversionen, die Daten auf einem infizierten Computer, gibt das BLKA auf Nachfrage bekannt. Anschließend versucht der Täter, für die Entschlüsselung ein Lösegeld zu erpressen. Das Lösegeld soll in der Kryptowährung Bitcoin an ein Konto überwiesen werden.

Für die Vorgängerversionen des Trojaners gibt es zwar kostenfreie Entschlüsselungs-Programme, jedoch ist dem BLKA bisher noch kein Programm für die Version 5.2 bekannt. Wer eine Fake-Mail erhält, solle auf keinen Fall den Dateianhang öffnen, rät die Polizei. Stattdessen sollten Betroffene die Mail im Original aufbewahren und bei der örtlichen Polizeidienststelle Anzeige erstatten.

Bei genauem Hinsehen können die gefälschten Vorladungen als Betrug entlarvt werden. Sie sind zum Beispiel durch ungewöhnliche Formulierungen wie „Dies ist eine Vorladung der nationalen Polizeiabteilung“ oder am Fehlen von Umlauten im Text zu erkennen. Zudem werden Vorladungen seitens der Bayerischen Polizei grundsätzlich mit Briefpost verschickt oder persönlich überbracht. Im Zweifelsfall könne mit einem Anruf auf der jeweiligen Polizeiinspektion zweifelsfrei geklärt werden, ob es sich um eine echte oder eine gefälschte Vorladung handelt, teilt das BLKA mit.  cia

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