Tannheim – Am Anfang war da Wut, sagt Reinhold Bilgeri. Wut und Unverständnis über die Arroganz zweier Bayern, die der Österreicher und sein Bergretter-Team im Februar aus einer Notlage befreit hatten. Aufruhr hätte es unter den Mitgliedern der Tiroler Bergretter gegeben, als der Vorfall bei der Landesversammlung am vergangenen Samstag aufkam. Von dort rutschte die Geschichte in die Medien. „Gerettete Urlauber drohen Bergrettern mit Klage!“, titelte daraufhin die Boulevardzeitung Krone.
Am Tag des Einsatzes selbst waren die Bayern – einer ist wohl Anwalt in Augsburg – noch glücklich über ihre Rettung. „Dann kam Ende März ein Schreiben des Anwalts“, erzählt Bergwacht-Einsatzleiter Bilgeri. Die Kosten für die Rettung sind überdimensioniert, meint der Anwalt. Er will die Rechnung von 2261 Euro für die Rettung nicht bezahlen. Es würden „bewusst überhöhte Kosten für Einsätze bei Touristen angesetzt“.
Seit 18 Jahren ist Reinhold Bilgeri Bergretter. Er kennt seine Heimat; das Tannheimer Tal und seine Gipfel. Er kennt den Schönkahler, zu dem die beiden Deutschen am Mittag des 3. Februar aufbrachen. Gegen 18.30 Uhr alarmiert die Leitstelle Tirol Bilgeri und seine Bergwachtler, dass aus der winterlichen Tannheimer Bergfinsternis ein Notruf abgesetzt wurde. „Deren geplante Tour ist eine Runde, die kann man schon in drei bis vier Stunden schaffen, aber wenn man merkt, man kommt in die Nacht, dann muss man halt umdrehen“, sagt Bilgeri. Doch es war nicht nur dunkel. An diesem Sonntag herrschte Schneetreiben und Lawinenwarnstufe drei, der frische Triebschnee wäre leicht ausgelöst worden, es gab die Gefahr von Gleitschneelawinen. „Die haben scheinbar den Wetterbericht nicht geprüft vor ihrer Tour“, sagt Bilgeri.
Die Männer übermittelten ihren GPS-Standort, gaben an, völlig erschöpft, durchnässt und durchfroren zu sein. Die Bergretter beschworen die Wanderer, an Ort und Stelle zu bleiben. Aus Angst, in der Kälte zu erfrieren, wollten die beiden dennoch weitergehen – trotz fehlender Sicht, niedrigem Akkustand ihres Mobiltelefons und Absturzgefahr durch Gräben im Wandergebiet.
Reinhold Bilgeri und sein Einsatzleiter-Kollege Hubert Rief entschieden, drei Suchtrupps mit jeweils fünf Mann auf den Berg zu schicken. Ein Helfer blieb als Stützpunkt in der Einsatzzentrale, ein weiterer organisierte den Transport zum Ausgangspunkt der Suchmannschaften. So ein Einsatz bei Lawinenwarnstufe drei, Schneefall und Tiefschnee, ist auch für erprobte Bergretter nicht ohne Risiko. „Das ist kein Abendspaziergang“, sagt Landesleiter Hermann Spiegl (siehe Kasten).
Die Rettungsteams mussten auf alles vorbereitet sein. Darauf, dass der Handyakku der Wanderer aufgibt und das Gelände durchkämmt oder jemand kollabiert und den Berg hinunter getragen werden muss. Darauf, dass sich eine Lawine löst und einen Teil der Retter begräbt. Deswegen setzt Bilgeri an diesem 3. Februar 17 Mann zur Bergnotrettung ein.
Der Augsburger Anwalt sagt: Zwei Männer hätten gereicht. Das Konsumentenschutzgesetz gewähre ihm zudem ein Rücktrittsrecht in der Sache. Der Fall könnte vor Gericht gehen. Weil ein Anwalt sich weigert, 50 Prozent von 2261 Euro für seine eigene Rettung zu bezahlen.