Opfer hat Mitschuld an tödlicher Kuhattacke

Das Oberlandesgericht in Innsbruck hat nach einer tödlichen Kuhattacke das Urteil gegen den Bauern teilweise aufgehoben. Er hätte an die Hinterbliebenen der Frau mehrere hunderttausend Euro zahlen müssen. Doch das OLG sieht auch eine Teilschuld bei der Wanderin.

VON KATRIN WOITSCH

Innsbruck – Der Fall hatte für viel Aufregung gesorgt, das Urteil für große Verunsicherung unter den Almbauern: Eine 45-jährige Deutsche war im Juli 2014 im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, von einer Kuh zu Tode getrampelt worden. Sie war mit ihrem Hund auf einem Wander

Montag, 5. Januar 2026

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