Innsbruck – Der Fall hatte für viel Aufregung gesorgt, das Urteil für große Verunsicherung unter den Almbauern: Eine 45-jährige Deutsche war im Juli 2014 im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, von einer Kuh zu Tode getrampelt worden. Sie war mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs. Als sie an einer Viehherde mit Kälbern vorbeikam, lief eine Kuh plötzlich auf sie zu, stieß sie um und verletzte sie tödlich. Ihr Witwer und ihr Sohn hatten den Bauern auf Schadensersatz verklagt. Nach einem Urteil von Februar musste der Bauer der Familie der Frau rund 180 000 Euro sowie eine monatliche Rente in Höhe von 1500 Euro zahlen. Doch nun hat das Oberlandesgericht in Innsbruck dieses Urteil teilweise gekippt.
Das Gericht sieht eine Mitschuld bei der 45-Jährigen. „Die Touristin hätte wissen müssen, dass Mutterkühe eine Gefahr für Hunde darstellen“, begründete das Gericht die Entscheidung. Zudem habe die Frau die Warnschilder des Landwirts nicht beachtet. Darauf stand: „Achtung Weidevieh – Halten Sie unbedingt Distanz – Mutterkühe schützen ihre Kälber – Betreten und Mitführen von Hunden nur auf eigene Gefahr“. Die Frau war in einem Abstand von nur einem bis zwei Metern an den Kühen vorbeigelaufen. Dabei habe sie die Kühe weder im Auge behalten, noch den Hund so an der Leine geführt, dass sie ihn als primäres Angriffsziel rechtzeitig loslassen hätte können, schreibt das OLG in seiner Begründung.
Da die 45-Jährige nach dem neuen Urteil eine Mitschuld von 50 Prozent trägt, werden nun auch die Ansprüche ihrer Angehörigen gekürzt. Der Witwer erhält nur noch einen Schadensersatz von 54 000 Euro sowie eine monatliche Rente von 600 Euro, der Sohn bekommt 24 000 Euro und monatlich 180 Euro. Das OLG sah die grundsätzliche Haftung des Bauern nach wie vor für gegeben. Ihm sei bewusst gewesen, dass seine Mutterkühe sensibel und aggressiv auf Hunde reagieren. Es habe deshalb nicht ausgereicht, Warnschilder aufzustellen. Nach Auffassung des Gerichts hätte der Landwirt den neuralgischen Teil des Weges auf einer Länge von rund 500 Metern abzäunen müssen.
Der Fall hatte auch deswegen für Aufsehen gesorgt, weil die Landwirte im bayerisch-österreichischen Grenzgebiet einen Präzedenzfall mit Konsequenzen für Tourismus und Landwirtschaft fürchteten. Österreich hatte nach der tödlichen Kuh-Attacke zehn Regeln für Wanderer in Almregionen aufgestellt.