München – Zur Deckung des Ärztemangels in Bayern gibt es ab sofort eine Landarztquote. Der Landtag verabschiedete gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf der Staatsregierung. Er sieht vor, vom nächsten Wintersemester bis zu 5,8 Prozent der bayerischen Medizinstudienplätze für Studierende zu reservieren, die ein Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum haben – sie müssen auch nicht den sonst vorgeschriebenen Notendurchschnitt im Abitur nachweisen. Dafür verpflichten sie sich, mindestens zehn Jahre lang als Hausarzt in einer Region zu arbeiten, die medizinisch unterversorgt oder davon bedroht ist. Bei der Auswahl der Interessenten für ein solches Medizinstudium gibt es aber dennoch Auswahlkriterien: So muss neben der generell vorhandenen Hochschulzulassung auch ein Medizinertest bestanden werden, auch wird die berufliche Qualifikation in einem Gesundheitsberuf sowie ein ausgeübtes Ehrenamt berücksichtigt. Damit junge Mediziner es sich nach dem Studium nicht doch anders überlegen und einen Arbeitsort auf dem Land ablehnen, sieht das Konzept für den Fall eine Vertragsstrafe von 250 000 Euro vor.
Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) bezeichnete die Landarztquote als einen von vielen wichtigen Schritten, um die medizinische Versorgung langfristig zu sichern. lby