Für Vermieter gilt eine Grundregel: „Niemand darf wegen seiner Nationalität, seiner Religion, seinem Geschlecht oder seiner Sexualität diskriminiert werden“, erklärt Roman Sostin vom Eigentümerverband Haus und Grund.
Auch Familien dürften nicht generell ausgeschlossen werden. „Die Frage nach einem Kinderwunsch kann der Vermieter zwar stellen“, erklärt Sostin. „Aber man muss darauf nicht wahrheitsgemäß antworten.“ Anders sieht es bei Haustieren aus. „Kleintiere wie Vögel oder Hamster kann der Vermieter nicht verbieten“, erläutert Sostin. „Aber für größere Tiere wie Hunde sind im Mietvertrag Einschränkungen möglich.“ Mieter müssten um Erlaubnis fragen. Vermieter dürften sich zudem bei potenziellen Mietern erkundigen, ob diese ein Instrument spielen. „Wie oft geübt werden darf, hängt immer von der Situation vor Ort ab“, sagt Sostin.
Vermieter könnten von Wohnungsbewerbern zudem eine Selbstauskunft zum Gehalt verlangen – aber nicht pauschal, sondern erst, wenn sich ein Vertragsabschluss abzeichnet.
Wer als Mieter weitere Personen oder einen Untermieter aufnehmen möchte, braucht eine Erlaubnis des Vermieters. Eine Ausnahme gilt bei engen Familienangehörigen wie Kindern und Ehepartnern. „Bei nicht verheirateten Lebenspartnern muss man aber fragen“, sagt Sostin. Rauchen in der Wohnung dagegen sei grundsätzlich erlaubt. „Außer man macht individuell eine andere Vereinbarung.“ Mieter haben zudem das Recht, die Wandfarbe frei zu wählen. „Bei der Rückgabe der Wohnung kann der Vermieter aber wieder eine helle neutrale Farbe verlangen.“
Ein regelmäßiges Besichtigungsrecht von Vermietern für ihre Wohnung gebe es nicht mehr, erklärt Sostin. „Sie dürfen aber in die Wohnung rein, wenn etwas kaputt ist oder es Anzeichen gibt, dass etwas nicht stimmt.“ Auch bei einem Verkauf oder einer Neuvermietung seien Besichtigungen möglich. cla