Streit um Abtreibungsplan der Ampel
München – Es ist ein diffiziles Feld, die Debatte über das Werbeverbot für Abtreibungen. Die neue Bundesregierung will den entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch streichen und es damit Ärzten ermöglichen, unter anderem auf ihren Webseiten ausführliche Informationen zu geben, dass und wie sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Bisher ist lediglich erlaubt zu veröffentlichen, dass sie Abtreibungen vornehmen.
Olaf Tyllack, Münchner Rechtsanwalt und Bundesvorsitzender des Vereins „Donum Vitae“, der Schwangere in Konfliktsituationen berät, hatte damit gerechnet, dass die Bundesregierung umgehend tätig wird. Die Abschaffung des Werbeverbots steht im Koalitionsvertrag und kann mit der Bundestagsmehrheit von SPD, Grünen und FDP schnell durchgesetzt werden. „Ein weiteres Motiv könnte sein, dass man eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema nicht mehr möchte.“ Denn sollten die Richter entscheiden, dass das Werbeverbot rechtens ist, dann würde es großen Wirbel auslösen, es abschaffen zu wollen.
Die katholische Kirche argumentiert ebenso wie der von Christen getragene Verein „Donum Vitae“, dass die Abschaffung des Werbeverbots eine folgenreiche Verschiebung der Maßstäbe nach sich ziehen würde. „Der Grundgedanke ist: Das menschliche Leben verdient einen sehr hohen und wirksamen Schutz seitens des Staates. Es läuft der Schutzaufgabe zuwider, wenn man ein Bild in der Öffentlichkeit zulässt, dass eine Abtreibung beworben werden kann wie eine Schönheitsoperation.“ Daher gebe es einen „hochtragfähigen Grund“ für das Werbeverbot.
Auf das Argument der Befürworter einer Freigabe von Abtreibungen, die Frauen müssten sich doch informieren können, macht Tyllack klar, dass es staatliche Listen von Ärzten und Kliniken gebe, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen – etwa bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder der Bundesärztekammer. „Es ist ja nicht so, dass die Frau ohne Informationen dasteht.“ Auch Beratungsstellen informierten über Ablauf und Folgen einer Abtreibung. „Wir haben ein System, dass jeder Frau nach einer Beratung die Möglichkeit gibt, straffrei und ohne jede Bedrohung anonym und mit einer vollen ärztlich Versorgung eine Abtreibung vornehmen zu lassen.“
Dr. Zoltan Neppel bezweifelt das. Er führt in seiner Münchner Praxis zwar keine Schwangerschaftsabbrüche durch, aber froh über den Plan der Ampel ist er trotzdem. „Informationen zu Abtreibungen sollten Frauen unkompliziert zugänglich gemacht werden“, sagt er. Er kritisiert den „Spießrutenlauf“, den Frauen bisher machen müssten, bis sie an sachliche Informationen gelangten. „Das ist einfach nur mühsam.“ Insbesondere für sehr junge Patientinnen. Seine Verantwortung als Arzt sei es, Schwangere umfassend aufzuklären, ihnen Folgen des Eingriffs aufzuzeigen und für ihre seelische Gesundheit zu sorgen. Daher sei es gut und richtig, dass 219a gestrichen werden soll. In einem ARD-Deutschlandtrend Anfang Dezember hatten sich 47 Prozente der Befragten dafür ausgesprochen, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abzuschaffen. 40 Prozent waren dagegen.
Die Grenze zwischen Information über und Werbung für Abtreibung ist laut Olaf Tyllack schwierig zu ziehen. „Auf jeden Fall muss vermieden werden, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, das ist ein Eingriff, der in einer Palette neben anderen angeboten wird und der in Ordnung ist.“ Das Grundsignal „das ist schon okay“ dürfe nicht durch die Hintertüre mit der Werbung der Ärzte gefördert werden. Das Argument, eine Werbemöglichkeit werde auch die Zahl von abtreibungswilligen Ärzten erhöhen und damit den staatlichen Versorgungsauftrag erfüllen, hält der Anwalt für einen grauenhaften Trugschluss. „Wenn ein Arzt sich aus Scheu vor Lebensschützern nicht outen will, dann wird er es auch nicht tun, wenn er jetzt dafür werben kann.“
Der „Donum-Vitae“-Bundesvorsitzende befürchtet, dass die Abschaffung des Werbeverbots nur ein erster Schritt auf dem Weg zur strafrechtlichen Freigabe von Abtreibungen sein könnte. Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich rechtswidrig. Aber können innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei bleiben, wenn die Frauen zu einer Konfliktberatung gegangen sind und einen Beratungsschein vorweisen können. Laut Statistischem Bundesamt ist die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland in den vergangenen Jahren gesunken. Gab es 2010 noch 110 431 Abtreibungen, entschieden sich zehn Jahre später 99 948 Frauen für einen Abbruch. Im Vergleich zu 2019 sank die Zahl 2020 um beinahe ein Prozent. Besonders bei jungen Frauen gingen die Abtreibungen im vergangenen Jahrzehnt zurück.
Für Tyllack ist die Liberalisierung der Abtreibung das eigentliche Ziel der Gesetzesänderung. Eine Kommission, die alle ethischen Fragen in Zusammenhang mit Kinderwunsch und Schwangerschaft beleuchtet, soll laut Koalition prüfen, den Schwangerschaftskonflikt außerhalb des Strafrechts zu „regeln“. Da geht es für Tyllack „ans Eingemachte“. Sollte die Bundesregierung das Werbeverbot abschaffen, kann sich der Rechtsanwalt gut vorstellen, dass dies wiederum vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird.