Impf-Pflicht in Kraft – mit Übergangsfrist

München – Seit gestern gilt die Impf-Ppflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen – sie wird aber nur schrittweise umgesetzt. In letzter Konsequenz sollen Beschäftigten, die sich nicht impfen lassen wollen, erst ab Sommer Betretungsverbote drohen. Bei Neueinstellungen gilt die Imp

Dienstag, 30. Dezember 2025

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