Impf-Pflicht in Kraft – mit Übergangsfrist
München – Seit gestern gilt die Impf-Ppflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen – sie wird aber nur schrittweise umgesetzt. In letzter Konsequenz sollen Beschäftigten, die sich nicht impfen lassen wollen, erst ab Sommer Betretungsverbote drohen. Bei Neueinstellungen gilt die Imp