Bad Kohlgrub – Zum ersten Mal ist in Deutschland offenbar eine Medizinerin wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in der Corona-Pandemie zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen verhängte gegen die Bad Kohlgruber Ärztin Dr. Gudrun Stroer nach einer siebenstündigen Hauptverhandlung eine zweijährige Freiheitsstrafe. Darüber hinaus sprach Richter Andreas Pfisterer ein dreijähriges Berufsverbot gegen die 70-Jährige aus.
Der Sitzungssaal war rappelvoll und fest in der Hand der Unterstützer der Ärztin. Vor dem Haupteingang standen zudem mehrere Dutzend Anhänger, die keinen Platz mehr bekommen hatten. Das Sicherheitspersonal hatte alle Hände zu tun. Auf dem Messengerdienst Telegram war um Unterstützung für Stroer geworben worden. Nachdem die Beschuldigte in Ordnungshaft genommen wurde, weil sie sich nicht setzen wollte, den Vorsitzender Richter einen „Wertpapiergutachter“ nannte und erklärte, sich dem indigenen Volk der Germaniten zugehörig zu fühlen, drohte die Situation zu eskalieren. Das Gericht erhöhte die Polizeipräsenz deutlich. Sogar Bereitschaftspolizei wurde angefordert.
Die Angeklagte räumte ein, vor dem Ausstellen der Atteste mit vielen Patienten lediglich telefoniert oder per E-Mail Kontakt gehabt zu haben. Etliche der 309 Bescheinigungen gingen an Empfänger in Italien, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein. Sie habe kein Geld für das Ausstellen der Gesundheitszeugnisse gefordert, sondern um Spenden für ihre Aufklärungsgruppe „Leben in Freiheit“ gebeten, sagte Stroer, die als bekennende Corona-Leugnerin die Verhandlung ein „Lehrstück, wie Ungerechtigkeit passiert“, nannte. Sie gab an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. akr