Schweinfurt – Der Angeklagte im Prozess um mutmaßliche Vergewaltigung und Dämonenaustreibung in einer umstrittenen Lebensgemeinschaft hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Der 42-Jährige war am Dienstag am Landgericht Schweinfurt zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Zudem hatte die Kammer seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Dem Angeklagten, der als Führer der Gemeinschaft gilt, war vorgeworfen worden, einem Mitglied 2023 auf verschiedene Weise Gewalt zugefügt zu haben – unter anderem durch Vergewaltigung, Würgen, Beißen und Schlagen. Eine 31 Jahre alte Medizinstudentin, die zeitweise mit dem Angeklagten verlobt war, trat als Nebenklägerin auf. Neben ihr soll der Mann auch weiteren Mitgliedern seiner Lebensgemeinschaft unterstellt haben, von Dämonen besessen zu sein.
DPA