Eisenreich: Übergriffe in JVA absolute Ausnahme

von Redaktion

München/Augsburg – Die Vorfälle in der Justizvollzugsanstalt Gablingen sind immer noch nicht aufgearbeitet. Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt nach wie vor gegen 17 Justizbeamte und die frühere Anstaltsleitung. Im Raum steht der Verdacht, dass Gefangene in den Sicherheitshafträumen vom Personal misshandelt wurden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) spricht von Einzelfällen. Ähnliche Vorwürfe seien in anderen Haftanstalten in Bayern nicht bekannt. „Bei Übergriffen von Bediensteten auf Gefangene handelt es sich um absolute Ausnahmefälle“, betonte der Justizminister. Wenn ein Übergriff bekannt werde, werde Strafanzeige gestellt und ein Disziplinarverfahren eingeleitet, sagte er gestern, als er im Rechtsausschuss des Landtags einen Bericht vorstellte.

Daraus geht hervor, dass nach dem Bekanntwerden des Skandals in der JVA Gablingen die Zahl der Unterbringungen in den sogenannten besonders gesicherten Hafträumen (BGH) stark zurückgegangen ist. Im November gab es nur noch 80 dieser Maßnahmen, in den Vormonaten waren es zeitweise doppelt so viele. Bei den BGH handelt es sich um sehr karg ausgestattete Spezialzellen, in denen Häftlinge vorübergehend ohne Kleidung eingesperrt werden, wenn sie als gewalttätig oder suizidgefährdet eingestuft werden. Eisenreich erklärte den starken Rückgang dieser Maßnahmen mit der großen Unsicherheit des Justizpersonals nach Bekanntwerden der Vorwürfe. Dieses Jahr im Januar habe die Zahl bei 122 gelegen.

Das Ministerium hat eine Expertenkommission eingesetzt, um verbindliche Regeln für die Nutzung der Spezialzellen festzulegen – und um die Vorfälle parallel zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kripo aufzuarbeiten. Versäumnisse der Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung sieht er nicht. Eine Anstaltsärztin hatte bereits im Oktober 2023 auf mögliche Misshandlungen hingewiesen. Sie habe jedoch keine konkreten Fälle genannt, betont der Justizminister im Ausschuss. Es dauerte danach noch rund ein Jahr, bis ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
KWO/DPA

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