Gericht kippt Teil des Bundeswehrgesetzes

von Redaktion

Staatsregierung darf Hochschulen nicht zur Zusammenarbeit mit der Armee zwingen

München – Die Staatsregierung darf Hochschulen nicht zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichten. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden und damit einen Passus im von Markus Söder persönlich vorangetriebenen Bundeswehrgesetz gekippt. Diese Regelung verstoße gegen das in Bayerns Verfassung verankerte Rechtsstaatsprinzip und die Wissenschaftsfreiheit „und ist nichtig“, heißt es in der Entscheidung. Es handle sich um einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Denn: Für Bundeswehr und Landesverteidigung ist der Bund allein zuständig. Zudem werde spürbar in die Wissenschaftsfreiheit der Hochschulen eingegriffen.

Weite Teile bestätigte das Gericht allerdings – und verwarf alle anderen Einwände, die ein Bündnis von gut 200 Klägern in einer Popularklage vorgetragen hatte. Es bleibt also unter anderem dabei, dass Schulen in der politischen Bildung enger mit Jugendoffizieren der Bundeswehr zusammenarbeiten sollen. „Wir bedauern, dass das Gericht die Verpflichtung der Schulen zu Auftritten von Jugendoffizieren weiterhin zulässt“, sagte die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Martina Borgendale.

Die Staatsregierung freut sich vor allem über einen Passus der Entscheidung: Forschungsergebnisse dürfen sehr wohl auch für militärische Zwecke genutzt werden. Es ist in Ordnung, den Hochschulen eine Beschränkung der Forschung auf zivile Nutzungen (Zivilklausel) zu untersagen. „Rückendeckung von höchster Stelle“, sagte Forschungsminister Markus Blume (CSU) unserer Zeitung. Die individuelle Wissenschaftsfreiheit werde durch das Gesetz „in keiner Weise eingeschränkt – das Gegenteil ist der Fall: Das Gesetz erweitert die Handlungsspielräume der Wissenschaft.“ Der beanstandete Teil habe in der Praxis keine Relevanz, so Blume. „Wir verpflichten nicht – unsere Hochschulen wollen die Kooperation mit der Bundeswehr aus eigener Überzeugung.“DPA/CD

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