München – Raus in die Natur, einfach und frei. Schließlich steht die Landschaft jedem offen, zur Erholung. Oder nicht? Das Bundesnaturschutzgesetz garantiert das Betreten der freien Landschaft, und in Bayern steht der Naturschutz sogar in der Verfassung (siehe Kasten). Aber Ausnahmen gibt es immer, auch in der Natur, auch bei der Freiheit. Deshalb gibt es auch immer wieder Streit. Dann nämlich, wenn es verschiedene Interessen gibt, die miteinander konkurrieren.
Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als höchste Instanz entschieden, dass an zwei Stränden an der niedersächsischen Nordsee kein Eintritt bezahlt werden muss. Auch in Bayern entzündete sich schon an so manchem Ort eine heftige Debatte.
Ein Strandbesuch für drei Euro?
Das Meer direkt in der Nachbarschaft – nur leider versperrt ein Maschendrahtzaun den Zugang zum Strand. Zwei Bewohner der Nordseeküste wollten das nicht akzeptieren und klagten gegen die ostfriesische Gemeinde Wangerland. Deren Tourismus GmbH verlangt in der Badesaison von Tagesgästen Eintrittsgeld in zwei Strandbädern. Alle, die nicht direkt in Wangerland wohnen oder nicht länger dort Urlaub machen, müssen für den Strandbesuch drei Euro zahlen. Eine Gebühr ist an der Nordsee gängige Praxis. Die Kläger hielten das für Unrecht. „Zu meiner Jugendzeit konnte man frei an den Strand“, sagt Janto Just, einer der Kläger, der seit Jahren gegen die Gebühren kämpft. Vor Gericht stützten er und sein Mitstreiter sich vor allem auf das Bundesnaturschutzgesetz und das Betretungsrecht. Der Nordseestrand unterliege dem Gemeingebrauch.
Die Gemeinde argumentiert, sie brauche das Geld für den Betrieb der Bäder: Sie habe Sanitäranlagen, Strandkörbe und Kinderspielgeräte aufgestellt. Die beiden Strände seien künstlich angelegt. Wenn das Gericht die Gebühr kippe, müssten Tagesgäste in anderer Form einen Kostenbeitrag leisten. Die Entscheidung der höchsten Instanz: Die Gemeinde Wangerland darf keinen Eintritt für den kompletten Strandabschnitt verlangen.
Am Schliersee hagelt es Bußgelder
Ein Ort der Ruhe soll der Kurpark in Schliersee sein. In völliger Freiheit ist das nicht zu machen – so sieht das zumindest die Gemeinde. Deshalb gibt es eine Anlagenordnung. Einen Verbotskatalog, sagen manche. Kein Baden, kein Ballspielen, kein Radeln, kein Alkohol. Hunde nur an der Leine.
„Der Kurpark ist kein Englischer Garten“, sagt dazu der Bürgermeister, Franz Schnitzenbaumer (CSU). Nur: Die Verbote kümmern viele Besucher, Ausflügler wie Einheimische, nicht. Feiernde Jugendliche erst recht nicht. Deshalb verstärkte die Gemeinde zuletzt wieder die Kontrollen, und es hagelte Bußgelder.
Die Kritik, die Gemeinde würde junge Leute bewusst vertreiben, weist das Ordnungsamt zurück. „Wir müssen einfach darauf achten, dass wir Zonen für die verschiedenen Bedürfnisse haben“, heißt es dort. Freiheit, das zeigt sich an diesem schönen Ort, endet da, wo die Freiheit des andern beginnt.
Wer das Betretungsrecht nutzt, muss Natur und Landschaft pfleglich behandeln. So will es das Bayerische Naturschutzgesetz. Auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten ist Rücksicht zu nehmen. Andere, die Erholung suchen, dürfen in ihrem Recht nicht mehr beeinträchtigt werden, als es unvermeidbar ist. Deshalb ist das Betretungsrecht immer eine Frage des Einzelfalls. Und oft genug eine komplexe.
Zugspitzbahn gegen Tourengeher
Gesprächsbereitschaft. Ein geduldiges Wort. Ein wichtiges auch. Die zu signalisieren, gehört in jedem Streit zum guten Ton. Doch nur, weil man theoretisch miteinander reden würde, heißt das nicht, dass man auch bereit ist, von seinem Standpunkt abzuweichen. Ein Paradebeispiel dafür war der Streit um das freie Betretungsrecht der Natur in Garmisch-Partenkirchen. Die Kontrahenten: der Verein der Skitourensportler, allen voran Gründungsmitglied Robert Herz. Auf der anderen Seite die Bayerische Zugspitzbahn (BZB), allen voran Peter Huber, Technischer Vorstand und bekennender Pistentouren-Gegner. Über Jahre haben sie gestritten, wer wie wann auf Pisten nach oben marschieren darf. Und all die Jahre ihre Gesprächsbereitschaft signalisiert. Doch klären musste die Sache am Ende ein Gericht.
Der Streit Pistengeher gegen Pistenbetreiber gärte lange. In Garmisch-Partenkirchen, am Spitzingsee, Sudelfeld und Brauneck. Die Garmisch-Partenkirchner aber bündelten ihre Interessen in einem Verein, der sich zum Streitführer entwickelte. Seit Januar 2011 kämpften Herz und Co. um eine zweite Aufstiegsspur im Classic-Gebiet. Die kam für die BZB nie in Frage. Sie setzte sich vielmehr – aus Gründen der Sicherheit – für eine Sperrung der Pisten ein. Eine entsprechende Anordnung der Gemeinde regelte: Abfahrten, die Aufstiegsspur am Hausberg ausgenommen, sind in den Ferien und am Wochenende für Tourengeher tabu. Die wehrten sich, organisierten im Februar 2012 eine bayernweit beachtete Demonstration im Skigebiet unter dem Motto „Natur für alle“ – und dachten laut über einen Gang vor Gericht nach. Es blieb nicht bei Gedankenspielen.
Bis März 2014 sollte es dauern, bis endlich und nach verschiedenen juristischen Stationen Klarheit herrschte: Pistensperrungen für Tourengeher im Gebiet Garmisch-Classic sind nicht rechtmäßig. Es gilt das freie Betretungsrecht der Natur. Eine Ausnahme bilden Präparierungen. Hier folgte das Gericht der Argumentation von BZB und Gemeinde: Die Verletzungsgefahr sei zu groß. Für das Spitzinggebiet fällten Richter ein ähnliches Urteil. Und schafften Präzedenzfälle, vor denen Pistenbetreiber immer gewarnt hatten. Man blicke mit Sorge in die Zukunft, hieß es von Seiten der BZB.
Mittlerweile hat sich die Aufregung gelegt – das Bergbahnunternehmen reagierte zum Winter 2015 sogar auf die steigende Zahl an Pistentourengehern mit einem größeren Angebot an den Tourenabenden dienstags und donnerstags: Die Aufstiegsspur endet seitdem nicht mehr auf Höhe der BZB-eigenen Hütte Drehmöser 9, sondern führt, wie bis dahin nur tagsüber, weiter bis zum Kreuzeckhaus.
Nach wie vor für Unmut sorgen Tourengeher, die sich nicht an die Sperrung während der Präparierung halten – und in Lebensgefahr begeben. Da hört jede Gesprächsbereitschaft auf. Freies Betretungsrecht hin oder her.
Isarwinkel: Murren ums Mountainbiken
Bundesweit ist der Isarwinkel als Mountainbike-Region bekannt. So gut der Ruf der Gegend bei den Sportlern ist, so viel Ärger gab es darum. Im vergangenen Jahr eskalierte die Debatte. Die Emotionen kochten hoch – wegen Rowdys, umstrittener Hinweisschilder und dem Geld, das Rad-Touristen bringen.
Die Gemeinde Jachenau entschloss sich zu einem umstrittenen Schritt: „Achtung! Dieser Steig eignet sich nicht zum Radfahren – das Befahren ist unzulässig und gefährlich“, heißt es auf Schildern, die sie an einigen Jachenauer Steigen aufstellte. Sie kamen nicht gut an bei den Mountainbikern und jenen, die an ihnen verdienen. Wessen Interessen also zählen?
Inzwischen hat sich die Lage beruhigt, die Diskussion versachlicht. Das Landratsamt beauftragte das Alpenforschungsinstitut in Seeshaupt mit einer Machbarkeitsstudie. Dabei sind viele vom Rad-Tourismus betroffene Kommunen einbezogen: Bad Tölz, Lenggries, die Jachenau, Wackersberg, Gaißach, Kochel am See und Bad Heilbrunn. Darin enthalten sind rechtliche Fragen wie: Wer haftet für einen ausgewiesenen Mountainbike-Weg? Der Grundstückseigentümer oder die Kommune? Nur: Rücksichtslose Biker, die Wege beschädigen, sind hier kein Thema. Unbelehrbare Menschen gebe es in Einzelfällen überall, sagt Thomas Bausch, der Tourismus-Professor, der die Studie schreiben wird. „Das lässt sich mit keinem Konzept dieser Erde lösen.“