Twitch ist eine Streaming-Plattform, auf der sich täglich um die 500 000 Nutzer live beim Computerspielen präsentieren. Amazon kaufte das Unternehmen 2014 für 970 Millionen US-Dollar. In einem Interview erklärt Twitch-Chef Emmett Shear, als Plattform für Kreative wünsche er sich Schutz für User durch Urheberrechtsgesetze. Der Artikel 13 aber sei eine „schlechte Reform“, die einen „erheblichen Kollateralschaden“ mit sich bringe. Websitebetreiber müssten alles blockieren, was auch nur theoretisch als Urheberrechtsverletzung gelte. Er befürchte, dass Kreative sich nicht mehr trauen, Neues zu probieren. Durch den Filter würden viele Menschen unabsichtlich geblockt. „Es werden Nutzer rausgepickt, die nichts gemacht haben – weil kein System perfekt sein wird.“
Chefredakteure und -innen deutscher Tageszeitungen haben sich in einer gemeinsamen Erklärung ans EU-Parlament gewandt. Es sei höchste Zeit, mehr Klarheit beim Urheberrecht im Internet zu schaffen. Die Richtlinie „verbessere die Rahmenbedingungen für alle Medien- und Kreativschaffenenden sowie ihre Partner, Produzenten und Verwerter“. Große kommerzielle Betriebe müssten Verantwortung für eine faire Vergütung zeigen. „Wer die wirtschaftlichen Grundlagen für Qualitätsjournalismus und die freie Presse (…) sichern will, muss die Rechte von Autorinnen und Autoren und Verlagen stärken“, fordern die Blattmacher in dem Appell, der vom Chefredakteur der „Saarbrücker Zeitung“, Peter Stefan Herbst, initiiert wurde.
Axel Voss, CDU-Europaabgeordneter und Berichterstatter des EU-Parlaments für die Urheberrechtsreform, befürchtet ein Scheitern der Reform. Voss verteidigt die besonders umstrittenen Regelungen zur Lizenzierung von Inhalten und zu Upload-Filtern. „Beim Artikel 13 geht es um den Schutz des geistigen Eigentums anderer. Das ist ein Grundrecht, das wir mit der digitalen Welt dringend in Einklang bringen müssen.“ nab/js