Auf Messengerdienste wie Whatsapp und Telegram wird die neue Urheberrechtsreform, insofern sie verabschiedet wird, keine Auswirkungen haben. Im Gegensatz zu Youtube, Facebook und Co. handelt es sich bei geschriebenen Nachrichten um Kommunikation, nicht um Veröffentlichungen.
Bei Messenger-Diensten
Dieser Artikel (ID: 995936) ist am 12.03.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 3), Wasserburger Zeitung (Seite 3), Mangfall-Bote (Seite 3), Chiemgau-Zeitung (Seite 3), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 3), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 3), Neumarkter Anzeiger (Seite 3).