Für Nutzer des Videoportals Youtube würde sich durch die Urheberrechtsreform am meisten ändern. Bisher mussten diejenigen für Inhalte auf Youtube haften, die sie hochladen. Tritt Artikel 13 in Kraft, haftet die Plattform selbst. Für den Nutzer klingt das erst einmal positiv. Dennoch gibt es Kritik a
Dieser Artikel (ID: 995934) ist am 12.03.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 3), Wasserburger Zeitung (Seite 3), Mangfall-Bote (Seite 3), Chiemgau-Zeitung (Seite 3), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 3), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 3), Neumarkter Anzeiger (Seite 3).