Tritt die EU-Urheberrechtsreform mit Artikel 13 in Kraft, werden viele Nutzer etwas an ihrem Verhalten in den sozialen Medien ändern müssen. Anbieter der Websites, sei es Facebook oder Instagram, müssten dafür sorgen, dass urheberrechtlich geschütztes Material nicht hochgeladen und veröffentlicht we
Dieser Artikel (ID: 995938) ist am 12.03.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 3), Wasserburger Zeitung (Seite 3), Mangfall-Bote (Seite 3), Chiemgau-Zeitung (Seite 3), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 3), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 3), Neumarkter Anzeiger (Seite 3).