… Whatsapp

von Redaktion

Auf Messengerdienste wie Whatsapp und Telegram wird die neue Urheberrechtsreform, insofern sie verabschiedet wird, keine Auswirkungen haben. Im Gegensatz zu Youtube, Facebook und Co. handelt es sich bei geschriebenen Nachrichten um Kommunikation, nicht um Veröffentlichungen.

Bei Messenger-Diensten greift zudem das Fernmeldegeheimnis. Dieses schützt Nachrichten, die elektronisch verschickt werden. Dazu zählen E-Mails, Telefongespräche, SMS und auch Whatsapp-Nachrichten. Ohne richterliche Genehmigung hat laut der Bundeszentrale für Politische Bildung niemand das Recht, auf private Nachrichten zuzugreifen. Ein Filter, um Nachrichten auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen, ist in Messengerdiensten also per Gesetz verboten.

Whatsapp bietet seinen 1,2 Milliarden Nutzern weltweit außerdem die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Diese Funktion ist immer aktiv und kann nicht ausgestellt werden. Dadurch sind die Nutzer vor Hackern geschützt, die sich Zugriff auf private Daten verschaffen, um Menschen mit diesen zu schaden.

Rechtsanwalt Christian Solmecke, der auf Youtube Lehrvideos hochlädt, erklärt den Zusammenhang von Artikel 13 und Whatsapp folgendermaßen: „Plattformen der Individualkommunikation soll es nicht treffen. Da ist es klar, dass man nicht vorher filtern kann, was hochgeladen wird. Ich muss meinen Freunden ja noch Bilder aller Art schicken können.“ Wer Whatsapp nutzt, muss sich also keine Gedanken machen. Unter Freunden und Familie dürfen weiter lustige Bilder, Videos, Songtexte und Zitate verschickt werden. NATASCHA BERGER fotos: dpa

Artikel 5 von 6