Frankreich: Hier gilt die Widerspruchslösung. Jeder ist Organspender, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich. Das kann man etwa, indem man sich in ein nationales Register einträgt oder seine Verwandten darüber informiert.
Norwegen: Krankenhäuser dürfen hirntoten Menschen die Organe entnehmen, we
Dieser Artikel (ID: 1060683) ist am 27.06.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 3), Wasserburger Zeitung (Seite 3), Mangfall-Bote (Seite 3), Chiemgau-Zeitung (Seite 3), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 3), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 3), Neumarkter Anzeiger (Seite 3).