Im Krankenhaus müssen laut Gesundheitsministerium zwei Fachärzte beim Patienten unabhängig voneinander den irreversiblen Ausfall des gesamten Gehirns feststellen. Es wird nach einer schriftlichen Erklärung, etwa einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung, geschaut. Gibt es keine, werden
Dieser Artikel (ID: 1060684) ist am 27.06.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 3), Wasserburger Zeitung (Seite 3), Mangfall-Bote (Seite 3), Chiemgau-Zeitung (Seite 3), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 3), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 3), Neumarkter Anzeiger (Seite 3).