Frankreich: Hier gilt die Widerspruchslösung. Jeder ist Organspender, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich. Das kann man etwa, indem man sich in ein nationales Register einträgt oder seine Verwandten darüber informiert.
Norwegen: Krankenhäuser dürfen hirntoten Menschen die Organe entnehmen, wenn der Verstorbene oder Angehörige sich nicht zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen haben. In der Praxis werden die Angehörigen vor der Entnahme gefragt.
Schweden: Der Verstorbene muss in der Regel vor seinem Tod der Spende zugestimmt haben. Nur wenn seine Einstellung dazu nicht bekannt ist, werden die Angehörigen gefragt. Die Angehörigen können nicht dem Willen des Verstorbenen widersprechen.
Dänemark: Hier gilt die Zustimmungslösung. Das heißt, die Organe können nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Wenn ihr Wille nicht bekannt ist, kann die Familie entscheiden. Schweiz: In der Schweiz ist die Situation ähnlich wie in Deutschland. Jemand muss ausdrücklich einer Organspende zustimmen. Auch die Angehörigen können dem Wunsch des Toten entsprechend Organe zur Spende freigeben. Allerdings sei in 60 Prozent der Fälle der Wunsch des Verstorbenen auch den Angehörigen unbekannt, heißt es seitens der Stiftung Swisstransplant. Womöglich findet 2021 eine Volksabstimmung über die Widerspruchslösung statt.
Österreich: Hier gilt bereits die Widerspruchslösung. Tschechien: Auch hier gilt die Widerspruchsregelung. Wer eine Organspende ablehnt, muss dies vor dem Tod mit amtlich beglaubigter Unterschrift der zuständigen Behörde mitteilen.
Polen: Hier wird man ebenfalls nach dem Tod zum Organspender, hat man nicht zu Lebzeiten widersprochen. Neben der Eintragung in einem zentralen Register genügt dazu auch eine schriftliche, unterschriebene Erklärung oder eine mündliche Willensbekundung vor zwei Zeugen.
Belgien: Hier gilt seit über 30 Jahren die Widerspruchsregelung: Jeder, der seit mindestens sechs Monaten im Land lebt, ist Organspender – außer, er hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. Im besten Fall registrieren Bürger ihren Willen in einem Register. In der Praxis bitten die Ärzte vor Organentnahme die Familie meist um Zustimmung.
China: Personen, die einer Organspende zu Lebzeiten widersprochen haben, dürfen keine Organe entnommen werden. Liegt ein Widerspruch nicht vor, entscheiden die Angehörigen. Russland: Wer nicht zu Lebzeiten widerspricht, wird automatisch Organspender. USA: Hier dürfen Organe nur bei Vorliegen eines Spenderausweises entnommen werden – oder wenn die Angehörigen nachträglich zustimmen. dpa/wha