Organspende ab

von Redaktion

Im Krankenhaus müssen laut Gesundheitsministerium zwei Fachärzte beim Patienten unabhängig voneinander den irreversiblen Ausfall des gesamten Gehirns feststellen. Es wird nach einer schriftlichen Erklärung, etwa einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung, geschaut. Gibt es keine, werden die engsten Angehörigen gefragt. Ist der Patient Spender, untersucht ein Labor, ob Infektionen oder Erkrankungen vorliegen, die die Organempfänger gefährden könnten. Dann werden die Daten an die europäische Vermittlungsstelle übermittelt, die nach passenden Empfängern auf der Warteliste sucht. Die Organe werden entnommen, sorgfältig verpackt und zügig zu den Transplantationszentren transportiert. Dort werden sie unmittelbar den bereits auf die OP vorbereiteten Empfängern übertragen.

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