WAS SIEGEL SAGEN

Orientierung im Supermarkt

von Redaktion

Biosiegel, Allergiekennzeichen, Tierhaltung. Bei all den Klassifizierungen verliert man am Fleischregal schnell den Überblick. Die vier Haltungsstufen der „Initiative Tierwohl“ bieten eine einfache Orientierung. Seit 2019 gilt die Kennzeichnung in fast allen Supermärkten. In den drei Kategorien Platz, Haltung und Beschäftigung gelten dabei für Schweine, Hähnchen, Puten, Jungbullen/Ochsen/Mastkälber, Milchkühe, Pekingenten und Kaninchen eigene Vorschriften. Partner der Initiative Tierwohl sind etwa Edeka, Rewe, Lidl, Netto, Penny, Aldi, Kaufland.

Stufe 1: Stallhaltung

Bei der roten „1“ entspricht die Haltung dem gesetzlichen Standard. Das sogenannte QS-Prüfzeichen auf der Ware garantiert die Mindestanforderungen von der Haltung über Transport und Schlachtung bis zur Lagerung.

Stufe 2: Stallhaltung +

Mit dem blauen Label wird Fleisch aus einer Haltung gekennzeichnet, die über die gesetzlichen Standards hinausgeht. Die Tiere haben mindestens zehn Prozent mehr Platz im Stall als vorgeschrieben und es gibt für sie mehr Material zur Beschäftigung.

Stufe 3: Außenklima

Das orangefarbene Label erhält Fleisch von Tieren mit Zugang zu Außenbereichen. Damit entspricht die Stufe etwa den Richtlinien des landwirtschaftlichen Fachverbands Neuland. Neuland-Fleisch wird beispielsweise mit Futtermitteln ohne Gentechnik produziert, die Tiere haben mehr Platz im Stall und Außenklimakontakt.

Stufe 4: Premium

Das grüne Label steht für Biofleisch, das die europäische Öko-Verordnung und deren Richtlinien einhält. Aber auch Fleisch aus anderen Programmen kann so gekennzeichnet werden, wenn die entsprechenden Mindeststandards erfüllt werden.

EU-Biosiegel

Eine Möglichkeit für Fleischproduzenten, ihr Produkt mit der höchsten Stufe der Initiative Tierwohl zu kennzeichnen, ist die Erfüllung von Kriterien der EU-Öko-Verordnung. Das grüne EU Biosiegel definiert Mindeststandards für die ökologische Erzeugung von Lebensmitteln. Es untersagt etwa den präventiven Einsatz von Antibiotika und legt fest, dass jeder Hof genügend Fläche haben muss, um ausreichend Futter für die gehaltenen Tiere zu produzieren. Die Gülle darf zudem die Böden nicht überdüngen. Die Tierhaltung selbst ist in der EU-Verordnung nicht genau geregelt, sie ergibt sich aus der Fläche des Betriebs.  lm

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