Heizungsgesetz: Was jetzt gilt und wer gefördert wird
VON ANDREAS HOENIG
München – Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die „Wärmewende“ im Gebäudebereich voranbringen un
Dieser Artikel (ID: 1983719) ist am 02.01.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 3), Wasserburger Zeitung (Seite 3), Mangfall-Bote (Seite 3), Chiemgau-Zeitung (Seite 3), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 3), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 3), Neumarkter Anzeiger (Seite 3).