München – Den nüchternsten Kommentar lieferte wohl Thomas Mann. „Konstituierung des westdeutschen Staates in Bonn“, schrieb der vor der Nazis ins US-Exil geflohene Schriftsteller 1949 knurrig in sein Tagebuch. „Wahl der obersten Funktionäre. Kann gut werden.“
Mann behielt Recht: Ja, es wurde – im Großen und Ganzen – gut. Das kann man 75 Jahre später sagen. 2024 ist nicht nur (Ukraine, Nahost, AfD) ein Sorgenjahr. Es ist auch ein Jubiläums- und Freudenjahr. Am symbolträchtigen 8. Mai 1949, exakt vier Jahre nach der Kapitulation von Nazi-Deutschland und gerade noch pünktlich um 23.55 Uhr, verabschiedete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Zwei Wochen später, am 23. Mai, trat es in Kraft.
Danach ging es zack, zack: Erste Bundestagswahl am 14. August 1949: Konrad Adenauer (CDU) wird Kanzler. 12. September 1949: Theodor Heuss (FDP) wird erster Bundespräsident. 3. November 1949: Der Bundestag wählt Bonn zur Bundeshauptstadt. Innerhalb von sechs Monaten entstand aus den Trümmern des Nazi-Reichs der wohl beste aller möglichen Staaten. 75 Jahre ist Deutschland nun eine Demokratie – und das Grundgesetz ihr Fundament.
Ganz glatt lief das keineswegs. Der Autor Christian Bommarius („1949. Das lange deutsche Jahr“) wundert sich, dass das gut gegangen ist, schließlich sei da anfangs „eine Demokratie ohne Demokraten“ entstanden. Das ist arg überspitzt. Gewiss, Nazis gab es noch überall. Die ersten waren auch schon wieder in Richterstellen, fanden Unterschlupf bei Polizei und Geheimdiensten. Der Publizist Jörg Friedrich nannte das „die kalte Amnestie“. Und es ist ja auch richtig, dass die NS-Indoktrination vielen Deutschen lange nachhing, dass sie von der Entnazifizierung die Nase voll hatten und sogar der katholische Kardinal Michael von Faulhaber Hand in Hand mit seinem evangelischen Gegenüber Hans Meiser im „Komitee für kirchliche Gefangenenhilfe“ für die Freilassung der in Landsberg inhaftierten NS-Kriegsverbrecher kämpfte.
Doch es gab auch das andere Deutschland. Und das entwarf quasi am Reißbrett einen besseren Staat. Zwei Wochen lang berieten 29 Männer (keine Frau) seit 1948 im Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee über einen ersten Entwurf für das Grundgesetz. Versierte Republikaner waren darunter, viele Juristen, viele schon aktiv in der Weimarer Republik und jetzt mit geschärften Sinnen für die Gefahren, denen eine Demokratie ausgesetzt sein kann. Es waren Männer wie der weithin vergessene Tübinger Sozialdemokrat Carlo Schmid, für den Leiter des Münchner Instituts für Zeitgeschichte, Andreas Wirsching, eine „zentrale Gründungsfigur“ der jungen BRD. Oder auch der hessische Staatskanzlei-Chef Hermann Brill, der das KZ Buchenwald überlebt hatte.
Zu diesen stillen Helden darf man auch einige Bayern zählen: etwa den Münchner Staatsrechtler Hans Nawiasky, ein Jurist mit jüdischen Wurzeln; den SPD-Politiker Wilhelm Hoegner (SPD), der aus dem Schweizer Exil zurückeilte; den bayerischen Ministerpräsidenten Hans Ehard, seinen Staatskanzleichef Anton Pfeiffer, den Dachauer Josef Schwalber, damals Staatssekretär im Innenministerium, der nun im Verfassungskonvent ein wichtiger Akteur wurde. Zur Wahrheit gehört aber auch: Einige wenige Verfassungsberater hatten NS-Belastung, etwa der spätere bayerische Kultusminister Theodor Maunz. Für Historiker Wirsching ist es bis heute ein Rätsel, wie Personen der Opfer- und der Täterseite so reibungslos zusammenarbeiten konnten – wahrscheinlich hielt man still, um das große Ganze nicht zu gefährden.
Puritanisches Arbeitsethos prägte den Konvent im Augustinerchorherrenstift auf der Chiemsee-Insel. Schwarz-Weiß-Fotos zeigen hagere Männer, die offensichtlich großer Ernst befleißigt. Auf den Tischen verstreut Papiere, keine Gläser, nicht einmal eine Kaffeetasse. Es muss karg zugegangen sein damals.
Das Abschlussdokument, das Ende August 1948 vorlag, war 95 Seiten lang. Es atmete in Grundzügen schon den Geist des Grundgesetzes. Historiker diskutieren bis heute, wie viel von „Herrenchiemsee“ nach Bonn einfloss. Bonn – das steht für den Parlamentarischen Rat. Seit dem 1. September 1948 beriet dieser Rat – 65 von den damals elf Landtagen gewählte Vertreter, darunter jetzt immerhin vier Frauen – quasi in Permanenz über das Dokument des Verfassungskonvents. Sie schliffen in zahlreichen Ausschüssen das Grundgesetz in seiner Endfassung zurecht.
Wichtige Ergebnisse in aller Kürze: Ein Übermaß an Föderalismus flog raus (für Adenauer war der Bundesrat „ein Unglück“), mehr Bundeskompetenz kam rein. Die Todesstrafe, die Fürsprecher hatte, wurde abgeschafft. Auf Druck von Friederike Nadig, eine der vier „Mütter“ des Grundgesetzes, erhielt ein banal klingender Satz in Artikel 3, Absatz 2 Verfassungsrang: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Damit war das seit 1900 geltende Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unter Veränderungsdruck gestellt, denn dort war noch festgelegt, dass der Ehemann das Arbeitsverhältnis seiner Frau kündigen darf und er sogar die Schule der Kinder bestimmen konnte.
Plebiszitäre Elemente – das wollte man hingegen nicht. Also keinen Volksentscheid auf Bundesebene – bis heute nicht. Entgegen der etwas vollmundigen Behauptung in der Präambel („…hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“) gab es auch keine Volksabstimmung über das Grundgesetz. Nur die Landtage stimmten zu.
Aber was war das für ein Wunderwerk an eindeutigen, sprachlich präzisen Artikeln. Ganz vorne stehen – anders als in der schon 1946 verabschiedeten Bayerischen Verfassung – die Grundrechte, was ihre Bedeutung extra betont. Es sind Werte, die jedes Schulkind lernt, etwa:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ (Artikel 1)
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ (Art. 3)
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ (Art. 4)
„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ (Art. 5)
„Die Wohnung ist unverletzlich.“ (Art. 13)
Oder – heute heiß umstritten: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ (Art. 16)
Und – aktuell bei AfD-Rechtsextremist Björn Höcke diskutiert: Wer Pressefreiheit, Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit oder auch das Asylrecht „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte“. (Art. 18)
Hinzu kommen etliche Neuerungen, die die Demokratie, bis heute jedenfalls, krisenfest gemacht haben. Ein Bundesverfassungsgericht und das konstruktive Misstrauensvotum zum Beispiel.
Nach der Verabschiedung im Parlamentarischen Rat stimmten die drei westlichen Militärgouverneure am 12. Mai zu, die Landtage kurz darauf ebenso. Dann erschien das Grundgesetz, 146 Artikel, als Nr. 1 im Bundesgesetzblatt – „ausgegeben in Bonn am 23. Mai 1949“.
Nur in Bayern – ausgerechnet – war zuvor etwas schiefgegangen: Als einziger Landtag stimmte der Landtag am 19. Mai 1949 nach 14-stündiger Redeschlacht mit CSU-Mehrheit mit 101 zu 64 Stimmen gegen das Grundgesetz, wohl wissend, dass das an der Gültigkeit nichts ändern würde. Nur SPD, FDP und zwei CSU-Parlamentarier aus Franken votierten für das Grundgesetz. Die CSU hatte sich unter dem Druck der Bayernpartei und separatistischer Einflüsterer aus den eigenen Reihen – dazu zählte etwa der bayerische Kultusminister Alois Hundhammer – verrannt. Die sybillinische Ablehnungsformel von Ministerpräsident Ehard „Nein zum Grundgesetz, ja zu Deutschland“ änderte nichts. Die (im Übrigen nie korrigierte) Ablehnung des Grundgesetzes ist ein dauerhafter Makel und für die CSU kein Ruhmesblatt.
Es gibt wohl tausende Erinnerungsstätten zu den Gräueltaten des Nationalsozialismus. Aber wie kann man authentische Quellen der deutschen Demokratie öffentlich wuchtig darstellen? Auch das Grundgesetz ist ja „nur“ ein schmales Buch. Alte Männer mit Krawatten und staubige Akten zu würdigen, ist schwer. Aber noch wichtiger ist es 2024, den Geist des Grundgesetzes zu erhalten.
Der Bund feiert
das Jubiläum mit einem Demokratiefest von 24. bis 26. Mai in Berlin. Eröffnet werden die Feierlichkeiten am 23. Mai mit einem Staatsakt. Auch die ehemalige Bundeshauptstadt Bonn plant ein Bürgerfest am 25. Mai.
Übrigens: Das Grundgesetz kann über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildung kostenlos bestellt werden.