„Bud“ kehrt zurück in deutsche Regale

von Redaktion

Bremen – Vor Jahrzehnten tobte um die Biermarken „Bud“ und „Bit“ ein Rechtsstreit. Jetzt bringt der weltgrößte Braukonzern AB Inbev unter dem Namen „Anheuser-Busch Bud“ sein Lagerbier zurück auf den deutschen Markt. Der Verkaufsstart erfolgt bei einer Supermarktkette, wie die deutsche Tochter des Brauers mitteilte. Weitere Händler und Bars sollen 2026 folgen.

AB Inbev sieht eine wachsende Nachfrage nach internationalen Lagerbieren in Deutschland und will mit der Wiedereinführung seines weltbekannten Bieres davon profitieren. Damit bekräftigt der Konzern nach eigenen Angaben sein Bekenntnis zum hart umkämpften deutschen Biermarkt.

Zu AB Inbev Deutschland gehören unter anderem die Pilsmarken „Beck’s“ und „Hasseröder“, die Hellbiermarke „Spaten“ sowie die Altbiermarke „Diebels“. Der Konzern verfügt neben dem Hauptsitz Bremen über Standorte in Issum am Niederrhein, Wernigerode in Sachsen-Anhalt und München.

„Anheuser-Busch Bud“ werde in der Europäischen Union gebraut, hieß es. Nachdem der belgische Konzern Inbev 2008 Anheuser-Busch übernommen hatte, war das Lagerbier nicht mehr im von Pils dominierten deutschen Biermarkt vertrieben worden.

Die in Deutschland geborenen Brauer Eberhard Anheuser und Adolphus Busch begannen 1876 in den Vereinigten Staaten, ihr Lagerbier zu brauen, das heute nach Unternehmensangaben in mehr als 80 Ländern weltweit vertrieben wird.

Rechtsstreit mit Bitburger

In einem Rechtsstreit um „Bud“ und „Bit“ war die Bitburger Brauerei gegen die Amerikaner vorgegangen. Im Jahr 2001 entscheid der Bundesgerichtshof (BGH), dass das amerikanische „Budweiser“-Bier nicht unter der Bezeichnung „American Bud“ in Deutschland vertrieben werden darf. Die Verwechslungsgefahr mit der älteren deutschen Marke „Bit“ sei zu groß, erklärten die Richter.

Unter dem Namen „Anheuser Busch Bud“ darf das Bier laut der damaligen Entscheidung allerdings vertrieben werden. Auf dem Biermarkt werde gewöhnlich der Namensanfang – also in diesem Fall „Anheuser“ – wahrgenommen, so der BGH.

Die US-Brauerei Anheuser-Busch hatte zuvor zwei Flaschenetiketten als Wort- und Bildmarken für Bier mit den Bezeichnungen „Anheuser Busch Bud“ bzw. „American Bud“ beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Dagegen erhob die Bitburger Brauerei mit den Marken „Bit“, „Bitburger“ und „Bitte ein Bit“ Widerspruch wegen Verletzung der Markenrechte.

Die Bitburger Braugruppe teilte mit, man kommentiere keine Aktivitäten der Wettbewerber. „Grundsätzlich können wir aber sagen, dass wir in der Vergangenheit stets unsere Marken- und Eigentumsrechte im Interesse unserer Kunden in Deutschland und Europa verteidigt haben und dies auch in Zukunft tun werden.“

Die US-Brauerei verkauft unter ihren Marken „Budweiser“ und „Bud“ amerikanische Biere in vielen europäischen Ländern mit Ausnahme Deutschlands. Wegen der Marke „Budweiser“ gab es auch Rechtsstreit mit der tschechischen Brauerei Budejovicky Budvar, bis 1918 Budweis.

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