Staudach-Egerndach – Das Schicksal, dass der Zensus weniger Bürger ermittelt, als im Einwohnermeldeamt vermerkt, trifft auch die kleine Gemeinde Staudach-Egerndach und dies hart. Bedeutet dies doch für die einkommensschwache Gemeinde eine geringere Schlüsselzuweisung. Die Gemeinde hat nun Klage erhoben und zweifelt an einer Erhebungsmethode zur Gewinnung von Daten des Statistischen Bundesamtes. Die Klage wurde vom Gemeinderat einstimmig behandelt.
Jetzt 1128 –
vorher 1195
67 Personen sind nicht auffindbar. Um diese Zahl weicht das Ergebnis des Statistischen Bundesamtes von den Zahlen, die im Einwohnermeldeamt hinterlegt sind, ab. Bei einer Einwohnerzahl von 1195 Bürgern macht eine Abweichung von 67 auf 1128 Bürger einiges aus. Fristwahrend wurde nun Klage erhoben. Wie Bürgermeisterin Martina Gaukler berichtete, zweifeln auch andere Gemeinden ihre Ergebnisse an. Offensichtliche Mängel gebe es im „Korrekturverfahren 3“. Sie informierte, dass nach dem Datenblatt, herausgegeben vom Statistischen Landesamt, über die Art der Datenerhebung Auskunft gegeben wird. Die „Korrektur 3“ sei eine Hochrechnung von Haushaltsstichproben. Sie erklärte, dass Menschen ausgeschickt wurden, um an den Haustüren Erkundigungen einzuholen. Diese Art der Datenerfassung als Haushaltsbefragung wird angezweifelt, zumal definitiv auch bei Zweitwohnungen geklingelt wurde. Des Weiteren informierte sie, dass die Gemeinde Marquartstein mit weiteren Gemeinden beabsichtigt, gemeinsam vorzugehen. Der Zensus und die Datenerfassung bedeuten für die Gemeinde zudem finanzielle Einbußen. So wird die Schlüsselzuweisung von 579000 Euro auf 518000 Euro nach unten korrigiert. „Das sind jährlich 61000 Euro weniger und hat für uns massive Auswirkungen“, betonte die Rathauschefin. Sie schlage folglich eine Klageerhebung vor. Eine Kanzlei, die sich mit diesem Thema auskennt, wurde auch bereits gefunden. Allerdings ist eine Sammelklage nicht möglich und so muss jede Gemeinde für sich klagen. Die Kanzlei vertritt insgesamt 200 Städte und Gemeinden und verlange eine Pauschale von 8500 Euro. Beteiligen sich weitere Gemeinden in der Region, wird die Pauschale auf 6000 Euro reduziert.
Zudem hat die Kanzlei bereits ein Gutachten zur Überprüfung der Statistik in Auftrag gegeben. An diesem Gutachten könnte sich Staudach-Egerndach mit einem Anteil von 1000 Euro auch beteiligen.
Herbert Weber erkundigte sich, ob, solange die Klage läuft, wieder die Zahlen des Einwohnermeldeamts gelten, schließlich dauert ein Verfahren. Laut Martina Gaukler werden bereits die Zensus-Zahlen verwendet. Die fehlende Schlüsselzuweisung wird dann rückwirkend erstattet. Die Akzeptanz dieser Zahlen hätte Auswirkungen, denn der Zensus gelte zehn Jahre. Franz Just zeigte sich entsetzt, wie die Daten ermittelt wurden, und meinte auch, dass falsche Zahlen weiterzugeben, unter die Gürtellinie gehe.
Kanzler
wird beauftragt
Zur Schlüsselzuweisung erklärte die Bürgermeisterin, dass der Topf der gleiche bleibe, nur die Verteilung sich ändere. „Wir müssen auch als kleiner Ort ein Zeichen setzen, auch wenn es mir widerstrebt. Wir müssen nicht alles hinnehmen“, sagte sie und Peter Schwarz lobte zudem die Arbeit des Einwohnermeldeamts. Im gesamten Landkreis gehen 2000 Menschen ab und in Bayern 300000 Menschen. Wie können die Zahlen so eklatant abweichen? Einstimmig entschied sich der Rat für die Klageerhebung. Die vorgestellte Kanzlei wird beauftragt.