Zu Berichten über verschiedene Unfälle in der Region (Lokal- und Regionalteil):
In einem Bericht wird aufgeführt, dass ein 84-jähriger Autofahrer auf der Kufsteiner Straße stadtauswärts fuhr und dabei offenbar das für ihn geltende Rotlicht übersah. Ein 34-jähriger Lkw-Fahrer fuhr bei grüner Ampel von der Miesbacher Straße in die Kreuzung ein (Sachschaden: rund 15000 Euro).
Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Der Lkw-Fahrer wurde wegen seiner erlittenen Verletzungen ins Klinikum gebracht. In einem weiteren Bericht ist zu lesen, dass eine 83-jährige Seniorin frontal gegen einen Baum prallte und mit mittelschweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht wurde.
Diese Unfälle verleiten mich zu folgender Frage: Sollten nicht Führerscheinbesitzer (etwa ab einem Alter von 70 Jahren) zu einer Art „Fahrprüfung“ verpflichtet werden, wenn sie einen Unfall gebaut haben?
Bei bestandener Prüfung können sie beweisen, dass sie noch fit genug sind, um sich hinters Steuer zu setzen. Diese brauchen natürlich keine führerscheinrechtlichen Maßnahmen zu befürchten.
Marga Leingartner
Rosenheim