Banken und Finanzdienstleister sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden über die Risiken der empfohlenen Produkte aufzuklären. Daran erinnert der Bundesverband deutscher Banken. Die Kunden bekommen daher vor einem Vertragsabschluss ein Protokoll über den Inhalt der Anlageberatung ausgehändigt.
Dieser Artikel (ID: 79153) ist am 06.09.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).